Manchmal beginnt eine große Geschichte mit etwas sehr Kleinem. In diesem Fall mit einem Tresen, einer beleuchteten Außenwerbung und einem Darlehen über rund 3.000 Euro. Was zunächst wie eine übliche Vereinbarung zwischen einem Gastronomen und der Brauerei wirkte, entwickelte sich für den Thüringer Gastwirt Florian Mirhenn zu einem Rechtsstreit mit einem der größten Bierhersteller Deutschlands.
Mirhenn betreibt den Landgasthof „Zur Krone“ im kleinen Ort Molschleben im Landkreis Gotha. Als er die Gaststätte im Jahr 2013 übernimmt, wagt er damit den Schritt in die Selbstständigkeit. In der Gaststube wird bereits Bier der Brauerei Krombacher ausgeschenkt, und kurz vor der Wiedereröffnung kommt es zu einem Treffen zwischen Mirhenn, seinem Vorgänger und einem Vertreter der Brauerei. Dabei geht es um den Tresen der Gaststätte, der zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig bezahlt ist. Der Restwert liegt bei etwa 1.300 Euro.
Die Lösung scheint unkompliziert: Die Brauerei bietet dem neuen Wirt ein Darlehen für den Tresen und zusätzlich eines für eine beleuchtete Außenwerbung an. Insgesamt geht es um rund 3.000 Euro. Die Rückzahlung soll über den Bierverkauf erfolgen.
„Ich war dumm und naiv. Heute würde ich so etwas nicht mehr unterschreiben.“
Viele Jahre später erkennt Mirhenn, dass diese Vereinbarung für ihn deutlich ungünstiger ist, als er zunächst angenommen hatte. Während andere Brauereien laut seiner Aussage bessere Konditionen anbieten würden, stellt sich für ihn vor allem ein praktisches Problem: Die im Vertrag vorausgesetzten Biermengen sind in seiner kleinen Dorfgaststätte kaum zu erreichen.
Er fragt sich: „Ist das fair? Das ist die Frage, die ich mir bis heute stelle.“
Schließlich kündigt der Wirt die Zusammenarbeit und lässt den Vertrag von seinem Anwalt Stefan Rienecker prüfen. Der Jurist aus Arnstadt kommt zu einem überraschenden Ergebnis. Nach seiner Berechnung hätte Mirhenn Bier im Gesamtwert von etwa 225.000 Euro verkaufen müssen, um das Darlehen für Tresen und Außenwerbung vollständig auszugleichen. Das hätte eine Bindung an die Brauerei von ungefähr 14 bis 17 Jahren bedeutet.
Der Anwalt hält diese Konstruktion für sittenwidrig. Juristisch bedeutet dieser Begriff, dass eine Vereinbarung so einseitig oder unfair ist, dass sie gegen grundlegende Vorstellungen von Gerechtigkeit und Anstand verstößt. In solchen Fällen können Gerichte Verträge für unwirksam erklären. Der Weg vor Gericht beginnt allerdings nicht durch den Wirt selbst. Stattdessen reicht die Brauerei Klage ein und verlangt rund 26.000 Euro Schadensersatz. Das Verfahren landet vor dem Landgericht Siegen.
Im Februar 2025 fällt dort eine Entscheidung zugunsten des Wirts. Die Richter sehen ein deutliches Missverhältnis zwischen dem relativ geringen Darlehensbetrag und den geforderten Absatzmengen beim Bier. Diese Vertragsgestaltung sei sittenwidrig.
In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem, der Abschluss eines derart unausgewogenen Vertrags lasse sich auf Seiten des Gastwirts nur mit „völliger geschäftlicher Naivität“ erklären und sei aus wirtschaftlicher Sicht eines ordentlichen Kaufmanns unsinnig. Gleichzeitig hielten es die Richter für ausgeschlossen, dass die Brauerei als international tätiges Unternehmen dieses Missverhältnis nicht erkannt habe.
Für Mirhenn hat das Urteil eine vergleichsweise milde Konsequenz: Er muss lediglich den verbliebenen Restwert des Tresens begleichen, der zu diesem Zeitpunkt noch etwa 600 Euro beträgt.
Die Brauerei äußert sich zu dem Verfahren nicht öffentlich und verweist lediglich darauf, dass man sich grundsätzlich nicht zu laufenden Gerichtsverfahren oder vertraulichen Vertragsdetails äußere.
Ganz ungewöhnlich sind solche Finanzierungsmodelle in der Gastronomie allerdings nicht. Der Thüringer Hotel- und Gaststättenverband erklärt, dass entsprechende Vereinbarungen bereits seit den 1990er-Jahren verbreitet sind. Sie sollen sowohl Brauereien als auch Wirten Planungssicherheit geben. Verbandsvertreter Dirk Ellinger betont, dass viele dieser Verträge problemlos funktionieren. Entscheidend sei jedoch, dass Darlehenshöhe und vereinbarte Absatzmengen in einem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis stehen. Genau daran habe es in diesem Fall offenbar gefehlt.
Der Rechtsstreit ist jedoch noch nicht beendet. Die Brauerei hat gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Hamm eingelegt. Laut Mirhenns Anwalt wird dabei sogar eine deutlich höhere Schadensersatzforderung in Aussicht gestellt. Ein zuvor angestrebter Vergleich zwischen den Parteien kam nicht zustande.
Für den Wirt steht damit viel auf dem Spiel. „Sollte ich am Ende verlieren und die Schadenshöhe wird sechsstellig, muss ich wohl den Gasthof aufgeben.“
Selbst wenn Mirhenn auch in der nächsten Instanz Recht bekommt, könnte das Verfahren noch weitergehen. In letzter Konsequenz wäre auch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs möglich.
Schon jetzt übersteigen die angefallenen Gerichtskosten den ursprünglichen Streitwert deutlich. Für den kleinen Landgasthof im thüringischen Molschleben bleibt der Konflikt damit eine existenzielle Belastung – und ein Beispiel dafür, wie ein scheinbar kleiner Vertrag große Folgen haben kann.
Manchmal beginnt eine große Geschichte mit etwas sehr Kleinem. In diesem Fall mit einem Tresen, einer beleuchteten Außenwerbung und einem Darlehen über rund 3.000 Euro. Was zunächst wie eine übliche Vereinbarung zwischen einem Gastronomen und der Brauerei wirkte, entwickelte sich für den Thüringer Gastwirt Florian Mirhenn zu einem Rechtsstreit mit einem der größten Bierhersteller Deutschlands.
Mirhenn betreibt den Landgasthof „Zur Krone“ im kleinen Ort Molschleben im Landkreis Gotha. Als er die Gaststätte im Jahr 2013 übernimmt, wagt er damit den Schritt in die Selbstständigkeit. In der Gaststube wird bereits Bier der Brauerei Krombacher ausgeschenkt, und kurz vor der Wiedereröffnung kommt es zu einem Treffen zwischen Mirhenn, seinem Vorgänger und einem Vertreter der Brauerei. Dabei geht es um den Tresen der Gaststätte, der zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig bezahlt ist. Der Restwert liegt bei etwa 1.300 Euro.
Die Lösung scheint unkompliziert: Die Brauerei bietet dem neuen Wirt ein Darlehen für den Tresen und zusätzlich eines für eine beleuchtete Außenwerbung an. Insgesamt geht es um rund 3.000 Euro. Die Rückzahlung soll über den Bierverkauf erfolgen.
„Ich war dumm und naiv. Heute würde ich so etwas nicht mehr unterschreiben.“
Viele Jahre später erkennt Mirhenn, dass diese Vereinbarung für ihn deutlich ungünstiger ist, als er zunächst angenommen hatte. Während andere Brauereien laut seiner Aussage bessere Konditionen anbieten würden, stellt sich für ihn vor allem ein praktisches Problem: Die im Vertrag vorausgesetzten Biermengen sind in seiner kleinen Dorfgaststätte kaum zu erreichen.
Er fragt sich: „Ist das fair? Das ist die Frage, die ich mir bis heute stelle.“
Schließlich kündigt der Wirt die Zusammenarbeit und lässt den Vertrag von seinem Anwalt Stefan Rienecker prüfen. Der Jurist aus Arnstadt kommt zu einem überraschenden Ergebnis. Nach seiner Berechnung hätte Mirhenn Bier im Gesamtwert von etwa 225.000 Euro verkaufen müssen, um das Darlehen für Tresen und Außenwerbung vollständig auszugleichen. Das hätte eine Bindung an die Brauerei von ungefähr 14 bis 17 Jahren bedeutet.
Der Anwalt hält diese Konstruktion für sittenwidrig. Juristisch bedeutet dieser Begriff, dass eine Vereinbarung so einseitig oder unfair ist, dass sie gegen grundlegende Vorstellungen von Gerechtigkeit und Anstand verstößt. In solchen Fällen können Gerichte Verträge für unwirksam erklären. Der Weg vor Gericht beginnt allerdings nicht durch den Wirt selbst. Stattdessen reicht die Brauerei Klage ein und verlangt rund 26.000 Euro Schadensersatz. Das Verfahren landet vor dem Landgericht Siegen.
Im Februar 2025 fällt dort eine Entscheidung zugunsten des Wirts. Die Richter sehen ein deutliches Missverhältnis zwischen dem relativ geringen Darlehensbetrag und den geforderten Absatzmengen beim Bier. Diese Vertragsgestaltung sei sittenwidrig.
In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem, der Abschluss eines derart unausgewogenen Vertrags lasse sich auf Seiten des Gastwirts nur mit „völliger geschäftlicher Naivität“ erklären und sei aus wirtschaftlicher Sicht eines ordentlichen Kaufmanns unsinnig. Gleichzeitig hielten es die Richter für ausgeschlossen, dass die Brauerei als international tätiges Unternehmen dieses Missverhältnis nicht erkannt habe.
Für Mirhenn hat das Urteil eine vergleichsweise milde Konsequenz: Er muss lediglich den verbliebenen Restwert des Tresens begleichen, der zu diesem Zeitpunkt noch etwa 600 Euro beträgt.
Die Brauerei äußert sich zu dem Verfahren nicht öffentlich und verweist lediglich darauf, dass man sich grundsätzlich nicht zu laufenden Gerichtsverfahren oder vertraulichen Vertragsdetails äußere.
Ganz ungewöhnlich sind solche Finanzierungsmodelle in der Gastronomie allerdings nicht. Der Thüringer Hotel- und Gaststättenverband erklärt, dass entsprechende Vereinbarungen bereits seit den 1990er-Jahren verbreitet sind. Sie sollen sowohl Brauereien als auch Wirten Planungssicherheit geben. Verbandsvertreter Dirk Ellinger betont, dass viele dieser Verträge problemlos funktionieren. Entscheidend sei jedoch, dass Darlehenshöhe und vereinbarte Absatzmengen in einem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis stehen. Genau daran habe es in diesem Fall offenbar gefehlt.
Der Rechtsstreit ist jedoch noch nicht beendet. Die Brauerei hat gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Hamm eingelegt. Laut Mirhenns Anwalt wird dabei sogar eine deutlich höhere Schadensersatzforderung in Aussicht gestellt. Ein zuvor angestrebter Vergleich zwischen den Parteien kam nicht zustande.
Für den Wirt steht damit viel auf dem Spiel. „Sollte ich am Ende verlieren und die Schadenshöhe wird sechsstellig, muss ich wohl den Gasthof aufgeben.“
Selbst wenn Mirhenn auch in der nächsten Instanz Recht bekommt, könnte das Verfahren noch weitergehen. In letzter Konsequenz wäre auch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs möglich.
Schon jetzt übersteigen die angefallenen Gerichtskosten den ursprünglichen Streitwert deutlich. Für den kleinen Landgasthof im thüringischen Molschleben bleibt der Konflikt damit eine existenzielle Belastung – und ein Beispiel dafür, wie ein scheinbar kleiner Vertrag große Folgen haben kann.
Quelle: Tagesschau