Italien: Aufhebung der überholten Produktionsbeschränkungen für Bier rückt näher, Novelle auf Drängen der Unionbirrai im Senat eingebracht

Anpassung des nationalen Rechtsrahmens an die moderne Realität des Brausektors. Dies ist das Ziel der Änderung des Unternehmensgesetzes, die von Senator Luca De Carlo, dem Präsidenten des Industrie- und Landwirtschaftsausschusses des Senats, vorgelegt wurde. Der Text schlägt die Änderung von Artikel 7 des Gesetzes Nr. 1354 vom 16. August 1962 und vor allem die endgültige Aufhebung des Präsidialdekrets 1498/1970 vor, um den Forderungen Rechnung zu tragen, die Unionbirrai, der Handelsverband der kleinen unabhängigen italienischen Brauereien, seit Jahren erfüllt.

Die Novelle, die derzeit vom Senat geprüft wird, legt fest: „Kohlendioxid in Bier muss einen Gehalt von mindestens 0,2 g pro ml 100 und einen Gehalt von nicht mehr als g 1 pro ml 100 haben. Das Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 1498 vom 30. Dezember 1970 wird aufgehoben.“

Eine klare und entscheidende Änderung, die voll und ganz den Forderungen von Unionbirrai entspricht, anachronistische Grenzen aufzuheben, die durch eine vor über 50 Jahren konzipierte und heute durch die heutigen Produktionspraktiken und -standards überholt sind. Das Präsidialdekret 1498/1970 führte strenge Parameter für Säuregehalt, Kohlendioxid, Klarheit, Alkoholgehalt und Asche ein, die mit den modernen Braustilen, der Handwerkskunst und den europäischen Rechtsvorschriften zur Lebensmittelsicherheit völlig unvereinbar sind.

„Wir sind sehr zufrieden mit der Vorlage eines Änderungsantrags“, erklärt Vittorio Ferraris, Generaldirektor von Unionbirrai, der unsere Vorschläge endlich klar und deutlich umsetzt. Zu lange haben wir gefordert, ein veraltetes Dekret zu überwinden, das vor allem kleine italienische Brauereien bestraft und ausländische Produzenten begünstigt, die nicht den gleichen Beschränkungen unterliegen. Es ist eine Regel, die Innovation, Qualität und Produktionsfreiheit einschränkt: alles Eigenschaften, die italienisches Craft-Bier einzigartig machen.“

Während der informellen Gespräche mit den zuständigen Ministerien hatte Unionbirrai bereits Stellungnahmen zugunsten der Überarbeitung des Präsidialdekrets eingeholt, in dem die Veralterung und Unvereinbarkeit der Norm mit der europäischen Gesetzgebung anerkannt wurde, insbesondere mit der EG-Verordnung 852/2004, die die Lebensmittelsicherheit auf das HACCP-System stützt und den Herstellern die Verantwortung für die Bewertung und Kontrolle ihrer Prozesse überträgt.

„Jetzt ist es an der Zeit, unsere Kräfte zu bündeln“, so Ferraris weiter. Wir appellieren an alle Verbände des Brausektors, an die Brauereien, an die Akteure in der Lieferkette, an die Unternehmensnetzwerke: Lassen Sie uns diesen Änderungsantrag gemeinsam unterstützen. Es ist nicht nur ein regulatorischer Kampf, sondern ein Akt der Gerechtigkeit für Hunderte von Produzenten, die leidenschaftlich an der italienischen Exzellenz arbeiten. Es ist eine Chance, einen wettbewerbsfähigeren, innovativeren und freieren Sektor aufzubauen.“

Unionbirrai bedankt sich erneut bei Senator De Carlo für sein Engagement und seine Sensibilität und wird die parlamentarische Arbeit am Unternehmensgesetz weiterhin aufmerksam verfolgen und hofft, dass die Änderung schnell unterstützt und verabschiedet werden kann, um endlich ein regulatorisches Hindernis zu beseitigen, das keine Daseinsberechtigung mehr hat.

 „Gemeinsam können wir die Spielregeln wirklich ändern“, resümiert Ferraris. Für ein zunehmend freies, modernes und wettbewerbsfähiges italienisches Craft-Bier.“

Quelle: Pressemitteilung der Unionbirrai

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