Eine Kuriosität der europäischen Geschichte dürfte bald beendet werden: es geht um einen Staatsvertrag zwischen der Schweiz und der Tschechoslowakei. Obwohl die Tschechoslowakei bereits im Jahr 1992 aufgelöst wurde, galt der Vertrag weiter. Er besagt, dass in der Schweiz kein Bier verkauft werden durfte, das als Pils, Pilsener oder ähnlich bezeichnet wird und nicht aus Pilsen stammt. Dieser Gebietsschutz ist jetzt ausgelaufen (oder läuft demnächst aus, das widersprechen sich meine Quellen), so dass auch in der Schweiz Bier mit diesen Bezeichnungen gebraut und verkauft werden darf.
Nun ist es nicht so, dass die Schweizer kein Pilsener brauen könnten – sie dürfen es lediglich nicht unter diesem Namen vertreiben. Daher heißt das Bier bei den Eidgenossen Spezial. Das Spezial ähnelt weitgehend dem böhmischen Pilsener. Es ist mit untergäriger Hefe gebraut, die Farbe ist identisch und das Bier enthält auch Diacetyl, hat also das typische buttrige Aroma tschechischer Biere.
In der Vergangenheit führte die nun wohl ausgelaufene Regelung zu kuriosen Entscheidungen. So musste der Getränkehändler «Drinks of the World» einmal von Hand die Bezeichnung Pils auf den Etiketten übermalen, eine Bezeichnung, die im Ursprungsland vollkommen legal war, in der Schweiz aber verboten.