EBCU: Verteidigung der Wahlfreiheit der Verbraucher und der Zusammenarbeit in der finnischen Bierkultur

Finnland erwägt derzeit einen Gesetzentwurf, der, wenn er in der jetzigen Form beschlossen würde, zur Folge hätte, dass gemeinsame Sude mehrerer Brauereien deutlich erschwert würden, da die beteiligten Brauereien mit deutlich höheren Steuern belegt würden. Die European Beer Consumers Union (EBCU) hat aktuell die folgende Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf herausgegeben (die Übersetzung aus dem Englischen stammt von mir):

Finnland erwägt derzeit neue Leitlinien zur Verbrauchsteuer, die viele Kollaborationsbiere für kleine Brauereien faktisch unmöglich machen würden. Nach der vorliegenden Entwurfsinterpretation könnte ein Bier, das mehr als den Namen oder das Logo einer Brauerei trägt (wie es bei Kollaborationen üblich ist), als „lizenzierte Produktion“ eingestuft werden. In diesem Fall könnten die beteiligten Brauereien ihre Steuererleichterungen für kleine Brauereien für das gesamte Jahr verlieren. Dies würde nicht nur finnische Brauereien betreffen, sondern auch Importe und internationale Kooperationen – und letztlich die Auswahl für Bierkonsumenten deutlich verringern.

Kollaborationsbiere gehören zu den großen Freuden der modernen Bierkultur. Wenn zwei oder mehr unabhängige Brauereien gemeinsam ein Bier brauen, teilen sie Ideen, Fachwissen und Leidenschaft – oft auch über Landesgrenzen hinweg. Diese Gemeinschaftsbiere machen in der Regel niemanden reich; es handelt sich meist um kleine Sude, die Bierliebhabern etwas Neues und Spannendes bieten und Brauereien helfen, neue Zielgruppen zu erreichen. Das europäische Recht erkennt an, dass kleine Brauereien gelegentlich zusammenarbeiten, und erlaubt den EU-Mitgliedstaaten, unabhängigen kleinen Brauereien Steuererleichterungen zu gewähren. In vielen Ländern hat dies Zusammenarbeit und Innovation gefördert, ohne steuerliche Regeln auszuhöhlen.

Finnlands Entwurf zur Verbrauchsteuer-Leitlinie schlägt den entgegengesetzten Weg ein. Er würde jedes Bier, das mehr als ein Brauereilogo trägt, als „lizenzierte Produktion“ behandeln und allen beteiligten Brauereien die Steuererleichterung für kleine Brauereien für ein ganzes Jahr entziehen. Selbst wenn kein Geld fließt und das Bier in den eigenen Räumlichkeiten einer Brauerei gebraut wird, würde allein das Vorhandensein eines Partnerlogos ausreichen, um diese Sanktion auszulösen. Das käme einem faktischen Verbot von Kollaborationsbieren für Finnlands kleine Brauereien gleich, würde internationale Kooperationen entmutigen und Finnland zu einem Sonderfall in Europa machen.

Als Europäische Bierkonsumenten-Union sind wir der Auffassung, dass Verbraucher Auswahl, Vielfalt und Fairness verdienen. Kollaborationsbiere bereichern die Bierlandschaft, stärken grenzüberschreitende Freundschaften und bringen Konsumenten neue Stile und Geschmacksrichtungen näher. Kleine Brauereien daran zu hindern, solche Biere zu brauen, würde Vielfalt und Innovation für Biertrinker in Finnland und darüber hinaus einschränken. Zudem könnten die Exportchancen finnischer Brauereien leiden, während ausländische Brauereien den finnischen Markt meiden könnten – aus Angst, ihren Status als kleine Brauerei zu verlieren. Am Ende hätten Verbraucher weniger Auswahl in den Regalen.

Wir fordern die finnischen Behörden auf, ihren Leitlinienentwurf zu überdenken. Regelungen zur Steuererleichterung für kleine Brauereien sollten klar zwischen echter Auftragsbrauerei (bei der ein Unternehmen die Marke eines anderen produziert) und kreativen Kollaborationen unterscheiden, die Verbrauchern neue Erlebnisse bieten. Gleichzeitig appellieren wir an die EU-Politik, dafür zu sorgen, dass der Kooperationsgedanke der Richtlinie 92/83/EWG in allen Mitgliedstaaten einheitlich angewendet wird. Bierkonsumenten in Finnland und ganz Europa verdienen politische Rahmenbedingungen, die Vielfalt, Innovation und faire Behandlung unterstützen.

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