Es ist nicht neu – im Sommer letzten Jahres hat der "Verband sozialer Wettbewerb" die Brauerei Härle aus Leutkirch im Allgäu abgemahnt. Grund für die Abmahnung war, dass Härle sein Bier als "bekömmlich" beworben hat. Diese Eigenschaft, die nach meinem Gefühl eine Selbstverständlichkeit ist, hält der Verband für eine gesundheitsbezogene Aussage. Gegen diese Abmahnung ist Brauereichef Gottfried Härle vor Gericht gegangen. Für mich nicht nachvollziehbar hat er damit vor dem Ravensburger Landgericht zweimal verloren. Nun wird sich das Stuttgarter Oberlandesgericht am 27. Oktober mit dem Fall befassen. Härle will dort mit neuen Argumenten auftreten, auch wenn er die Chancen für einen positiven Ausgang des Rechtsstreits nach einem Bericht des Südkuriers mit "fifty-fifty bewertet."