EuGH urteilt: „Alkoholfreier Gin“ darf nicht Gin heißen
Der EuGH hat entschieden, dass alkoholfreie Gin-Alternativen nicht als „alkoholfreier Gin“ verkauft werden dürfen. Gin ist rechtlich als Wacholderspirituose mit mindestens 37,5 % Alkohol definiert. Das Urteil soll Verbraucher und Hersteller schützen. Alkoholfreie Produkte dürfen weiter verkauft, aber nicht mit dem geschützten Begriff „Gin“ beworben werden.