Bekömmliches Bier kommt vor den Bundesgerichtshof

Wir erinnern uns – der Abmahnverein „Verband Sozialer Wettbewerb (VSW)“ aus Berlin hatte die kleine Brauerei Härle aus Leutkirch im Allgäu abgemahnt, weil sie in ihrer Werbung aussagt, dass die dort hergestellten Biere bekömmlich seien. Dagegen hat sich der Besitzer der Brauerei, Gottfried Härle, vor Gericht gewährt. Leider erlebte er sowohl vor dem Landgericht Ravensburg als auch vor dem Oberlandesgericht Stuttgart eine Niederlage. Aber er lässt nicht locker. Im Streit um den Begriff „bekömmlich“ in der Bierwerbung hat der Geschäftsführer der Leutkircher Brauerei fristgerecht Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eingereicht.

Trotz der zwei Niederlagen in den Vorinstanzen sieht Härle Chancen, in dem Grundsatzstreit Recht behalten zu können. Die Zulassung einer Revision vor dem BGH sei ohne Auflagen erfolgt. „Das ist eher ungewöhnlich“, sagte er am Donnerstag. Mit einem beim BGH akkreditierten Anwalt will er nun nachlegen. „Der Fall gilt rechtlich noch immer als offen“, betonte er. Seit Beginn der Auseinandersetzung um seine Werbung hatte er angedeutet, alle Rechtsmittel ausschöpfen zu wollen. „Bekömmlich“ sei ein über Jahrzehnte von seinem Haus benützter Begriff. Ein Termin für die Verhandlung vor dem BGH ist bislang noch nicht angesetzt; der Anwalt von Gottfried Härle rechnet mit einer Zeitspanne von bis zu einem Jahr.

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