Darf Bier bekömmlich sein?
Diese Frage können wir wohl ohne Wenn und Aber mit Ja beantworten. Weshalb schreibe ich das jetzt? Die kleine Brauerei Clemens Härle aus Leutkirch (Kreis Ravensburg) im Allgäu hat eine Abmahnung von einem "Verband Sozialer Wettbewerb" (VSW) erhalten. Der Grund? Clemens Härle hat drei seiner Biere mit dem Begriff bekömmlich beworben. Der VSW beruft sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2012, in dem festgestellt wurde, dass Winzer nicht mit Werbeslogans wie "bekömmlich", "sanfte Säure" oder "Edition Mild" für ihren Wein werben dürfen.