Wohl bekomm’s!?

Wir erinnern uns: Im Jahr 2015 erhielt die Brauerei Härle im Allgäu eine Abmahnung, weil sie einige ihrer Biere mit dem Attribut „bekömmlich“ beworben hatte. Das hatte der Abmahnverein „Verband sozialer Wettbewerb“ als gesundheitsbezogene Angabe bewertet. Die Brauerei hatte auf dem Rechtsweg versucht, sich gegen diese Abmahnung zu wehren, unterlag aber letztendlich vor dem Gericht. Ich hatte damals versucht, eine Quelle zu finden, die das Wort „bekömmlich“ ebenfalls als gesundheitliche Aussage bewertet. Das ist mir aber nicht gelungen, so dass sich bei mir die Ansicht verfestigte, dass der Inhalt dieses Wortes hier umgedeutet wurde, was wohl nur einem Abmahnverein sowie deutschen Richtern gelingt. Aber wer meint, damit wäre das Ende der Fahnenstange erreicht, sieht sich jetzt getäuscht.

Was ist passiert? Nach einem Bericht der Neuen Passauer Presse verbot das Passauer Landratsamt als „Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit“ der Brauerei Apostelbräu in Hauzenberg, auf dem Rückenetikett den Trinkspruch „Wohl bekomm’s“ abzudrucken. Auch diese Floskel wäre eine gesundheitsbezogene Angabe.

Nun hat es Rudi Hirz, den Inhaber der Brauerei, nicht so hart getroffen wie Clemens Härle. Immerhin darf er seine Etiketten, die er noch auf Lager hat, noch aufbrauchen. Damit hält sich der Schaden durchaus in Grenzen.

Ich frage mich nur, wie weit das noch gehen soll. Ein Großteil der Kellner wünscht „wohl bekomm’s“, wenn dem Gast ein Bier serviert wird. Müssen die jetzt alle mit einer Anklage rechnen? Auch ein Ausweichen auf „Prost“ oder „Prosit“ hilft nicht wirklich. Nach Angaben von Wikipedia stammen diese Worte aus dem Latein und bedeuten „Es nütze“ oder „Es sei zuträglich“. Der Trinkspruch von Werner, Brösels legendärer Comicfigur, dürfte auch in den wenigsten Fällen angebracht sein, denn er sagt „Hau wech den Scheiß“.

Damit keine Missverständnisse entstehen: Ich halte das Verbot gesundheitsbezogener Angaben im Zusammenhang mit alkoholischen Getränken durchaus für sinnvoll und richtig. Bier wie auch Wein sind Genussmittel und sie sollten in Mengen getrunken werden, die dem Genuss dienen. Aus diesem Grund erwähne ich in diesem Blog auch nicht die immer wieder erscheinenden Studien, die auf gesundheitsfördernde Inhaltsstoffe im Bier hinweisen. Da halte ich die Gefährdung durch den Alkohol für entscheidender. Aber eine traditionelle Floskel wie „Wohl bekomm’s“ unter Hinweis auf dieses Verbot zu untersagen, halte ich freundlich ausgedrückt für überzogen.

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