Streit um bekömmliches Bier geht in die nächste Runde

Im Jahr 2015 erhielt die Brauerei Härle im Allgäu eine Abmahnung vom Verein Sozialer Wettbewerb. Ich habe ja bereits mehrfach darüber berichtet, dass die inhabergeführte Brauerei wie viele andere Brauereien auch einige ihrer Biere als „bekömmlich“ beworben hatte. Der Berliner Abmahnverein sieht darin eine gesundheitsbezogene Aussage. Diese ist für alkoholische Getränke untersagt. Auch wenn mir diese Argumentation vollkommen widersinnig erscheint, folgten ihr im letzten Jahr bislang zwei Gerichte, das Landgericht Ravensburg und das Oberlandesgericht Stuttgart. Nun beschäftigt dieser Streit auch die Richter beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Wie eine Sprecherin des BGH mitteilte, sei die Revision in dem Fall zugelassen worden. Der Termin für eine Verhandlung stehe aber noch nicht fest. Nach einem Bericht des Nachrichtenportals proplanta rechnet die Geschäftsführerin des Vereins Sozialer Wettbewerb vor dem Spätherbst nicht mit einem Verhandlungstermin.

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