Bier aus Schwangau heißt weiterhin „Neuschwansteiner“

Ganze zwei Kilometer Luftlinie liegen zwischen dem Schloss Neuschwanstein und der Gemeinde Schwangau. Mir erscheint es daher vollkommen logisch, wenn ein in Schwangau gebrautes Bier den Namen dieses weltweit bekannten Schlosses trägt. Das gilt zumindest, solange keine Rechte dritter Parteien verletzt werden. Das sah die Wettbewerbszentrale anders und verklagte die „World of Neuschwanstein Holding GmbH & Co KG“ aus Schwangau (Ostallgäu), da die Verbraucher durch den Namen in die Irre geführt würden. Das verwundert mich nicht wirklich, schließlich ist das Versenden von Abmahnungen und Klagen die Kernkompetenz dieser Organisation. Verwundert hat mich aber, dass die Wettbewerbszentrale mit dieser Klage vor dem Landgericht München Recht bekam. Die Brauerei ging in die Berufung und gewann schließlich vor dem Oberlandesreicht. Die Begründung des Richters lautete nach Angaben des Onlinemagazins all-in.de, dass kein Kunde glauben könnte, dass auf dem Schloss neben all den Souvenirständen noch eine Brauerei Platz hätte. Da scheint wirklich ein Richter geurteilt zu haben, der nicht nur seine Gesetzbücher kennt, sondern auch die Realität.

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