Dänischer Hobbybrauer nach Festivalbesuchen im Visier der Steuerbehörde – Bier beschlagnahmt und hohe Geldstrafe droht

Ein Hobbybrauer aus der dänischen Region Himmerland sieht sich nach der Teilnahme an zwei Bierfestivals mit schwerwiegenden Konsequenzen konfrontiert. Die dänische Steuerbehörde (Skattestyrelsen) beschlagnahmte bei einem unangekündigten Besuch eine größere Menge Bier und wirft dem anonym gebliebenen Brauer Verstöße gegen steuer- und pfandrechtliche Vorschriften vor. Dem Mann droht nun eine empfindliche Geldstrafe – und möglicherweise das Ende seines Traums, eines Tages eine eigene gewerbliche Brauerei zu eröffnen.

Der Fall wurde erstmals von den Danske Ølentusiaster (Dänische Bierenthusiasten) veröffentlicht. Nach Angaben des Vereins liegt die entsprechende Dokumentation vor, der Name des Hobbybrauers wird jedoch zum Schutz seiner Persönlichkeit nicht genannt.

Besuch der Steuerbehörde nach Festivalteilnahmen

Auslöser des Verfahrens waren offenbar die Teilnahmen des Hobbybrauers am Øllets Dag in Thisted im September 2025 sowie am Nordic Brew Festival in Frederikshavn im Oktober desselben Jahres. Nach eigenen Angaben folgte er der Einladung anderer Hobbybrauer, um sich mit Gleichgesinnten auszutauschen und Rückmeldungen zu seinen Bieren zu erhalten.

Nach Aussage des Brauers habe er nicht gewusst, dass die Teilnahme möglicherweise gegen geltende Verbrauchsteuerregelungen verstoßen könnte.

Während der Festivals wurden seine Biere gegen sogenannte Token ausgeschenkt. Diese dienen bei vielen Bierveranstaltungen als Zahlungsmittel für Verkostungen und sollen nach Angaben des Brauers lediglich einen Teil der Kosten für Rohstoffe und Standgebühren decken. Flaschenbier sei an Besucher nicht abgegeben worden; sämtliche Flaschen habe er nach den Veranstaltungen wieder mit nach Hause genommen.

Der Hobbybrauer betont, dass er bereit sei, die fällige Biersteuer für das ausgeschenkte Bier nachträglich zu entrichten und dass er während der Kontrolle vollständig mit den Behörden kooperiert habe.

Warum die Steuerbehörde von einer Vermarktung ausgeht

Während der Kontrolle rückte jedoch ein weiterer Aspekt in den Mittelpunkt. Nach Auffassung der dänischen Steuerbehörde habe der Hobbybrauer seine Biere bereits kommerziell vermarktet und müsse deshalb auch die dänischen Pfandvorschriften erfüllen.

Als Begründung führt die Behörde unter anderem ein Namensschild seiner Craft-Brauerei am Briefkasten sowie laminierte Informationsblätter mit den auf einem Festival präsentierten Bieren an. Darauf waren unter anderem Biername, Bierstil, Alkoholgehalt und eine Kurzbeschreibung aufgeführt. Zusätzlich spielte offenbar ein Kühlschrank im Brauraum sowie bereits vorhandene professionelle Brautechnik eine Rolle bei der Bewertung.

Der Hobbybrauer weist diese Interpretation zurück. Die Aushänge seien lediglich eine Präsentation der auf dem Festival ausgeschenkten Biere gewesen und keine Speisekarte oder Werbung für einen Verkauf. Die angeschaffte Brautechnik diene ausschließlich der Vorbereitung auf eine mögliche spätere Selbstständigkeit und sei bislang nicht kommerziell genutzt worden.

Bier beschlagnahmt – Geldstrafe steht noch aus

Nur zwei Tage nach der Kontrolle entschied die Steuerbehörde, dass die Biere als vermarktete Produkte einzustufen seien. In der Folge wurde das Bier beschlagnahmt. Zudem soll der Hobbybrauer sowohl die Kosten der Beschlagnahmung als auch die Ausgaben für eine Legalisierung oder Vernichtung der Verpackungen übernehmen.

Über die Höhe einer möglichen Geldstrafe ist bislang noch nicht entschieden.

Besonders kritisch sieht der Hobbybrauer die rechtliche Situation. Nach seinen Angaben bleibt ihm lediglich der Weg vor Gericht, da es keine reguläre verwaltungsrechtliche Widerspruchsmöglichkeit gegen die Entscheidung gibt. Hinzu kommt, dass er während der Kontrolle Dokumente unterschrieben habe, ohne sich der rechtlichen Folgen vollständig bewusst gewesen zu sein. Nach eigener Aussage verzichtete er damit auf eine gerichtliche Überprüfung der Beschlagnahmung.

Die Danske Ølentusiaster verfolgen den Fall mit großer Sorge. Verbandsvorsitzender Niels Torm kritisiert die Entscheidung der Behörden deutlich. Aus seiner Sicht sei ein Hobbybrauer, der auf Bierfestivals seine Kreationen mit interessierten Besuchern teile, nicht mit einem gewerblichen Getränkehersteller gleichzusetzen.

Der Verband fordert deshalb eine gesetzliche Bagatellgrenze, damit Hobbybrauer bei kleineren Veranstaltungen nicht denselben Anforderungen unterliegen wie kommerzielle Produzenten. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass engagierte Hobbybrauer entmutigt würden und der Nachwuchs für die dänische Craftbier-Szene ausbleibe.

Verfahren noch nicht abgeschlossen

Der Fall ist derzeit noch offen. Die Strafabteilung der dänischen Steuerbehörde muss erst noch über die Höhe einer möglichen Geldbuße entscheiden. Der betroffene Hobbybrauer hofft weiterhin, seine Sicht der Dinge darlegen zu können und seinen Traum von einer eigenen Brauerei nicht schon vor dem Start aufgeben zu müssen.

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens dürfte der Fall in Dänemark eine Diskussion darüber auslösen, wo die Grenze zwischen einem privaten Hobby und einer kommerziellen Tätigkeit verläuft – und ob die geltenden Vorschriften den Besonderheiten der Hobbybrauerszene noch gerecht werden.

Dieser Artikel entstand aus Material von ale.dk.

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