Bekömmliches Bier? Das geht gar nicht
Zumindest nicht nach der Meinung des Richters Harald Göller am Landgericht Ravensburg. Geklagt hatte der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) gegen die Brauerei Clemens Härle aus dem baden-württembergischen Leutkirch. Die regionale Brauerei hatte auf ihrer Internetseite drei ihrer Biere mit dem Adjektiv "bekömmlich" beworben. Deshalb hatte der VSW die Brauerei abgemahnt. Das Unternehmen argumentierte, dass es sich dabei um eine Angabe handele, die eine Verbesserung des Gesundheitszustands verspreche. Gegen diese Abmahnung hatte sich Gottfried Härle, Geschäftsführer der Brauerei, gewehrt.