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Darf Bier bekömmlich sein? – Bierzirkus

Darf Bier bekömmlich sein?

Diese Frage können wir wohl ohne Wenn und Aber mit Ja beantworten. Weshalb schreibe ich das jetzt? Die kleine Brauerei Clemens Härle aus Leutkirch (Kreis Ravensburg) im Allgäu hat eine Abmahnung von einem "Verband Sozialer Wettbewerb" (VSW) erhalten. Der Grund? Clemens Härle hat drei seiner Biere mit dem Begriff bekömmlich beworben. Der VSW beruft sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2012, in dem festgestellt wurde, dass Winzer nicht mit Werbeslogans wie "bekömmlich", "sanfte Säure" oder "Edition Mild" für ihren Wein werben dürfen.

Diese Frage können wir wohl ohne Wenn und Aber mit Ja beantworten. Weshalb schreibe ich das jetzt? Die kleine Brauerei Clemens Härle aus Leutkirch (Kreis Ravensburg) im Allgäu hat eine Abmahnung von einem „Verband Sozialer Wettbewerb“ (VSW) erhalten. Der Grund? Clemens Härle hat drei seiner Biere mit dem Begriff bekömmlich beworben. Der VSW beruft sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2012, in dem festgestellt wurde, dass Winzer nicht mit Werbeslogans wie „bekömmlich“, „sanfte Säure“ oder „Edition Mild“ für ihren Wein werben dürfen.

Das EU-Recht verbietet aber für Getränke mit mehr als 1,2 Prozent Alkohol Angaben, die eine Verbesserung des Gesundheitszustands suggerieren. Dieses Urteil will der VSW jetzt eins-zu-eins auf Bier angewendet wissen. Dabei wird ausgeblendet, dass Bier etwas anderes ist als Wein und auch eine andere Zusammensetzung hat. Während nach dem Verzehr eines schlechten Weines durchaus Sodbrennen aufkommen kann, ist mir das bei Bier noch nicht passiert. Zumindest passiert das nicht, solange der Konsument das Bier nicht im Übermaß trinkt. Das Attribut „bekömmlich“ ist bei Bier wohl eher als Selbstverständlichkeit zu verstehen. Und diese Selbstverständlichkeit soll nicht erwähnt werden dürfen?

Trotzdem beruft sich der VSW auf dieses Urteil. Die Badische Zeitung zitiert die Geschäftsführerin des VSW, Angelika Lange: „Auf dieser Grundlage haben wir die Abmahnung ausgesprochen“. Aber was ist der WSV überhaupt? Ich habe mir einmal die Website dieses Verbandes angesehen. Einziger Zweck dieser Vereinigung scheint nach meinem Eindruck der Versand von Abmahnungen zu sein. Allerdings schweigt sich der Verband auf seiner Website über seine Aktivitäten aus: es seien „keine aktuellen Informationen verfügbar“. Mein Eindruck wird auch durch eine einfache Websuche gestützt. Bing liefert für den Suchbegriff „Verband Sozialer Wettbewerb Abmahnung“ satte 429.000 Suchergebnisse.

Clemens Härle will gegen das Verbot des Begriffs „bekömmlich“ vorgehen und erklärte gegenüber der Welt: „Wir haben schon in den 30er-Jahren damit geworben und sehen auch wirklich keinen Grund, weshalb wir davon Abstand nehmen sollten. Für uns heißt das im Zusammenhang mit unseren Bieren, dass sie gut fürs Wohlbefinden sind.“ Ich wünsche ihm auf jeden Fall viel Erfolg, schon damit nicht demnächst noch der Slogan „Obst ist gesund“ abgemahnt wird.

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