Heimbrauer unter Druck: Europäischer Bierverband fordert klare EU-Regeln für Hobbybrauer
Die Diskussion um die Zukunft des Hobbybrauens in Europa gewinnt weiter an Dynamik. Nachdem zuletzt Fälle aus Dänemark und Schweden für Aufsehen sorgten, fordert die European Beer Consumers Union (EBCU) nun die Europäische Kommission auf, endlich für klare und einheitliche Regeln zu sorgen. Nach Ansicht des europäischen Dachverbands werden Hobbybrauer in einigen Mitgliedstaaten zunehmend wie gewerbliche Brauereien behandelt – mit weitreichenden Folgen für die Bierkultur.
Aus Sicht der EBCU liegt das Problem nicht in den bestehenden Verbrauchsteuervorschriften selbst, sondern in deren Auslegung. Regelungen, die ursprünglich für professionelle Brauereien geschaffen wurden, würden teilweise auf Heimbrauer angewendet, obwohl diese ihre Biere ausschließlich als Hobby herstellen und nicht gewerblich tätig seien.
Der Verband betont, dass Heimbrauer seit Jahrzehnten eine wichtige Rolle für die Entwicklung der europäischen Craftbier-Szene spielen. Viele erfolgreiche Brauereien hätten ihre Wurzeln im heimischen Braukeller.
In einer Stellungnahme schreibt die EBCU:
„Wir verstehen die Bedeutung der Alkoholbesteuerung und fordern keine Gesetzesbefreiungen. Das Problem ist, dass Vorschriften für große kommerzielle Produzenten zu Unrecht auf Heimbrauer angewendet werden, die Bier als Hobby herstellen, es mit anderen Hobbyisten teilen und keine kommerziellen Aktivitäten ausüben.“
Nach Auffassung des Verbands sind Hobbybrauer keine steuerliche Herausforderung, sondern eine wichtige Quelle für Innovationen, neue Unternehmen und zukünftige Arbeitsplätze in der Brauwirtschaft.
In Dänemark sorgte der Fall eines Hobbybrauers aus Himmerland für großes Aufsehen. Nach der Teilnahme an zwei Bierfestivals beschlagnahmte die Steuerbehörde Bierbestände und leitete ein Verfahren wegen möglicher Verstöße gegen Verbrauchsteuer- und Pfandvorschriften ein. Dem Hobbybrauer droht eine hohe Geldstrafe. Der Fall wird derzeit von den Danske Ølentusiaster begleitet.
Auch in Schweden kam es zu Problemen. Dort musste die Svenska Hembryggareföreningen ihre geplante Heimbraumeisterschaft in Umeå absagen. Nach Auffassung der Polizei galt das während der öffentlichen Veranstaltung gebraute Bier nicht mehr als ausschließlich für den privaten Gebrauch hergestellt. Der schwedische Verband kündigte an, eine gerichtliche Klärung anzustreben.
Darüber hinaus berichtet die EBCU von einer weiteren dänischen Kleinbrauerei, die eine Veranstaltung absagen musste. Nach Angaben des Verbands hatten Behörden erklärt, Besucher dürften sich nicht in der Nähe von Bier aufhalten, das sich noch in der Gär- oder Reifephase befinde und deshalb noch nicht der Verbrauchsteuer unterliege.
Europaweit unterschiedliche Rechtslage
Wie unterschiedlich Hobbybrauen innerhalb Europas behandelt wird, zeigt ein Blick auf die einzelnen Mitgliedstaaten.
In Finnland dürfen Privatpersonen Bier für den Eigenbedarf ohne Mengenbegrenzung herstellen, solange es nicht verkauft wird. Wettbewerbe und Verkostungen werden seit Jahren durchgeführt, ihre rechtliche Grundlage basiert jedoch überwiegend auf Verwaltungspraxis und nicht auf ausdrücklich geregelten gesetzlichen Bestimmungen.
Auch in Österreich ist Heimbrauen grundsätzlich erlaubt. Offiziell soll das Bier allerdings den Herstellungsort nicht verlassen. In der Praxis informieren Hobbybrauer die Steuerbehörden über Veranstaltungen und entrichten dafür gegebenenfalls geringe Gebühren.
In Italien und Irland können Hobbybrauwettbewerbe unter bestimmten Voraussetzungen stattfinden, solange kein Verkauf erfolgt. Belgien hat seine Regelungen bereits 2018 präzisiert und erlaubt unter festgelegten Bedingungen einmalige Vereinsveranstaltungen mit selbstgebrautem Bier. In Polen organisiert der nationale Heimbrauerverband regelmäßig nicht-kommerzielle Festivals, bei denen Hobbybrauer ihre Biere gegenseitig verkosten können.
Norwegen wiederum zeigt, wie stark die Auslegung von den örtlichen Behörden abhängen kann. Während manche Gemeinden Veranstaltungen problemlos genehmigen, verlangen andere zusätzliche Genehmigungen oder untersagen entsprechende Treffen vollständig.
Die European Beer Consumers Union sammelt derzeit Informationen ihrer Mitgliedsverbände über die unterschiedlichen nationalen Regelungen. Ziel ist eine gemeinsame Stellungnahme an die Europäische Kommission.
Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, Alkoholsteuern abzuschaffen oder den Verkauf selbstgebrauter Biere zu ermöglichen. Vielmehr fordert der Verband eine eindeutige rechtliche Abgrenzung zwischen einem privaten Hobby und einer kommerziellen Brautätigkeit.
In ihrem Blog fasst die EBCU ihre Forderung so zusammen:
„Wir verlangen keine Sonderbehandlung. Wir möchten lediglich, dass das Heimbrauen in ganz Europa als Hobby anerkannt wird und nicht denselben Vorschriften unterliegt wie gewerbliche Brauereien.“
Ob die Europäische Kommission auf die Forderungen eingehen wird, ist derzeit offen. Klar ist jedoch schon jetzt, dass die Diskussion über die Zukunft des Hobbybrauens in Europa durch die jüngsten Ereignisse erheblich an Fahrt aufgenommen hat.