Brauerei Allersheim beantragt Eigenverwaltung – Geschäftsbetrieb läuft weiter
Die Brauerei Allersheim GmbH und die Gräflich zu Stolberg’sche Brauerei Westheim GmbH wollen sich mithilfe eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung neu aufstellen. Das Amtsgericht Bielefeld ordnete am 22. Juli 2026 für beide Gesellschaften die vorläufige Eigenverwaltung an. Der Geschäftsbetrieb soll während des Verfahrens uneingeschränkt fortgeführt werden.
Damit ist das Ende der traditionsreichen Allersheimer Biermarke derzeit nicht beschlossen. Produktion, Abfüllung und Auslieferung laufen nach Angaben der Verfahrensbeteiligten planmäßig weiter. Handel, Gastronomie und andere Geschäftspartner sollen weiterhin beliefert werden.
Zwei Brauereigesellschaften von Verfahren betroffen
Die Anträge auf ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung betreffen sowohl die Brauerei Allersheim GmbH als auch die Gräflich zu Stolberg’sche Brauerei Westheim GmbH. Zuständig ist das Amtsgericht Bielefeld, das für die miteinander verbundenen Unternehmen als Gruppengerichtsstand fungiert.
Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind von der auf Sanierungen und Insolvenzen spezialisierten Kanzlei BBL Brockdorff bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, das Verfahren und die wirtschaftliche Situation der Unternehmen im Interesse der Gläubiger zu überwachen.
Anders als in einem regulären Insolvenzverfahren bleibt die Geschäftsführung bei einer Eigenverwaltung grundsätzlich handlungs- und entscheidungsbefugt. Bei der geplanten Restrukturierung wird sie von den Sanierungsexperten Philipp Brück und Björn Herzog von der Römermann Rechtsanwälte AG beraten.
Produktion der Allersheimer Biere bereits in Westheim
Die beiden Traditionsbrauereien hatten ihre Produktion und ihren Vertrieb Anfang 2024 zusammengeführt. Die Herstellung der Allersheimer Biere wurde anschließend nach Westheim, einen Ortsteil der Stadt Marsberg im Sauerland, verlagert. Der frühere Brauereistandort in Allersheim wird daher bereits seit 2024 nicht mehr für die Bierproduktion genutzt.
Die Marke Allersheimer blieb trotz der Verlagerung erhalten. Biere wie das Allersheimer Urpils werden seitdem in Westheim gebraut. Somit betrifft das Verfahren nicht nur die Westheimer Brauerei, sondern auch die weiterhin bestehende Allersheimer Gesellschaft und ihre Marken.
Löhne zunächst über Insolvenzgeld abgesichert
Bei der Gräflich zu Stolberg’schen Brauerei Westheim sind nach Angaben der Kanzlei BBL derzeit 58 Beschäftigte und zwei Auszubildende tätig. Weitere zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehören zur Brauerei Allersheim GmbH.
Die Löhne und Gehälter der Beschäftigten sind für die Monate Juli, August und September 2026 über das Insolvenzgeld abgesichert. Zu möglichen Stellenstreichungen oder anderen personellen Veränderungen wurden bislang keine konkreten Angaben gemacht.
Gestiegene Kosten und sinkender Bierabsatz
Als Gründe für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten nennen die Verfahrensbeteiligten die schwierigen Bedingungen auf dem deutschen Biermarkt. Rückläufige Absatzmengen und veränderte Konsumgewohnheiten treffen demnach auf deutlich gestiegene Kosten.
Belastungen entstanden laut Mitteilung insbesondere bei Energie, Rohstoffen, Verpackungen, Logistik und Personal. Die Unternehmen wollen die Eigenverwaltung nun dazu nutzen, ihre wirtschaftlichen Strukturen an die veränderten Marktbedingungen anzupassen und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.
Dabei handelt es sich zunächst um die Darstellung der Unternehmen und ihrer Sanierungsberater. Zahlen zur Höhe der Verbindlichkeiten, zu den Verlusten oder zum konkreten Finanzierungsbedarf wurden bislang nicht veröffentlicht.
Ausgang des Verfahrens noch offen
Die vorläufige Eigenverwaltung bedeutet nicht, dass der Geschäftsbetrieb eingestellt werden muss. Sie schafft vielmehr einen rechtlichen Rahmen, in dem ein angeschlagenes Unternehmen unter Aufsicht saniert werden kann.
Ob das Insolvenzverfahren endgültig eröffnet wird und wie das konkrete Sanierungskonzept aussieht, ist derzeit noch offen. Auch über mögliche Investoren, einen Insolvenzplan oder Einschnitte in das Sortiment liegen bislang keine bestätigten Informationen vor.
Fest steht lediglich: Die Brauerei Allersheim GmbH und die Westheimer Brauerei befinden sich in einem vorläufigen Sanierungsverfahren. Die Produktion und der Vertrieb der Biere werden zunächst fortgesetzt. Von einem bereits beschlossenen Aus für die Allersheimer oder Westheimer Biermarken kann daher derzeit keine Rede sein.