Prozess um bekömmliches Bier geht in die dritte Runde
Härle eine inhabergeführte Brauerei im Allgäu. Sie verwendet seit den 1930er Jahren für ihre Biere den Werbeslogan "Wohl bekomms!". In ihrem Internetauftritt warb sie für bestimmte Biersorten mit dem Begriff "bekömmlich".
Der Kläger, ein Abmahnverein, stellt sich auf den Standpunkt, dass "bekömmlich" eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel sei