Alkoholfreies Bier soll in Deutschland auch künftig nicht von einer geplanten Zuckersteuer betroffen sein. Das sieht der Vorschlag der Bundesregierung für eine Zuckergetränkesteuer vor, den das Bundeskabinett am 14. Oktober 2026 auf den Weg gebracht hat. Die Abgabe soll ab Juli 2027 für bestimmte gezuckerte Getränke gelten. Alkoholfreie Biere sind ausdrücklich ausgenommen.
Die geplante Steuer richtet sich vor allem gegen stark gezuckerte Getränke wie Limonaden, Eistees und Energydrinks. Sie soll Hersteller dazu bewegen, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu reduzieren, und zugleich dazu beitragen, die Kosten des Gesundheitssystems zu stabilisieren. Vorgesehen sind zwei Steuerstufen, die bei einem Zuckergehalt von fünf beziehungsweise acht Gramm pro 100 Milliliter greifen sollen.
Für die Braubranche ist die Ausnahme alkoholfreier Biere ein wichtiges Signal. Das Segment hat sich in den vergangenen Jahren zu einem bedeutenden Wachstumsbereich entwickelt. Die Befreiung von der geplanten Abgabe vermeidet eine zusätzliche steuerliche Belastung für diese Produkte – auch dann, wenn ein alkoholfreies Bier Zucker enthält.
Die Ausnahme ist Teil des bislang vorliegenden Regelungsvorschlags. Der weitere parlamentarische Prozess steht allerdings noch aus. Erst danach wird feststehen, ob die Zuckergetränkesteuer tatsächlich wie geplant zum 1. Juli 2027 eingeführt wird.