Deprecated: Automatic conversion of false to array is deprecated in /home/li62w4zurprl/webseiten/wordpress/wp-content/plugins/akismet-privacy-policies/akismet-privacy-policies.php on line 94

Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the wptouch-pro domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /home/li62w4zurprl/webseiten/wordpress/wp-includes/functions.php on line 6260

Deprecated: Creation of dynamic property Limit_Login_Attempts::$network_mode is deprecated in /home/li62w4zurprl/webseiten/wordpress/wp-content/plugins/limit-login-attempts-plus/core/LimitLoginAttempts.php on line 86

Deprecated: Creation of dynamic property Limit_Login_Attempts::$allow_local_options is deprecated in /home/li62w4zurprl/webseiten/wordpress/wp-content/plugins/limit-login-attempts-plus/core/LimitLoginAttempts.php on line 96

Deprecated: Creation of dynamic property Limit_Login_Attempts::$use_local_options is deprecated in /home/li62w4zurprl/webseiten/wordpress/wp-content/plugins/limit-login-attempts-plus/core/LimitLoginAttempts.php on line 97

Deprecated: Der Hook jetpack_check_mobile ist seit Version jetpack-8.3.0 veraltet und es ist keine Alternative verfügbar. in /home/li62w4zurprl/webseiten/wordpress/wp-includes/functions.php on line 6260
Finanzminister beschließen weitere Entlastung für Brauereien – Bierzirkus

Finanzminister beschließen weitere Entlastung für Brauereien

Um die Brauereibranche stärker zu unterstützen, haben die Finanzminister heute eine Initiative der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hamburg, Bayern und Saarland zur steuerlichen Entlastung bei der Besteuerung sogenannter Biermischgetränke beschlossen. Die Länder setzen sich dafür ein, bei der Besteuerung von Biermischgetränken die nach Abschluss der Gärung hinzugefügten Zutaten während einer Übergangszeit bis einschließlich 31. Dezember 2030 nicht zu berücksichtigen. Dies ist im Rahmen der Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie möglich. Die Brauereibranche musste aufgrund der Corona-Pandemie besonders starke finanzielle Einbußen hinnehmen. Um den wirtschaftlichen Folgen bei kleinen und mittelständischen Brauereien entgegenzutreten, wurden bereits die Steuersätze der Biersteuermengenstaffel befristet für die Jahre 2021 und 2022 auf den Stand zum 31. Dezember 2003 abgesenkt.

„Die beschlossenen Maßnahmen sind ein erheblicher Erfolg“, betont Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen. „Allein in Nordrhein-Westfalen sind rund 150 Brauereien ansässig. Die seit mitunter Jahrhunderten beheimateten Bierbrauereien stellen einen traditionsreichen Bestandteil der nordrhein-westfälischen Kultur dar. Mit ihren verschiedenen und für ihre Regionen stehenden Biersorten und Gasthäuser tragen sie wesentlich zu unserem gesellschaftlichen Leben bei. Sie erhalten jetzt weitere finanzielle Unterstützung, die sie dringend benötigen.“

Die Corona-Pandemie hat bei den Brauereien unter anderem zu Umsatzeinbußen geführt und auch die von Gastronomen ausstehenden Pacht- und Tilgungseinnahmen sind eine starke finanzielle Belastung für die Bierbrauereien.

Hintergrund:

Aufgrund einer Richtlinie der EU sind bis zum 31. Dezember 2021 in den nationalen Verbrauchsteuergesetzen Änderungen zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke umzusetzen. Hinsichtlich der Besteuerung sog. Biermischgetränke eröffnet der neu gefasste Artikel 3 der Richtlinie 92/83/EWG die Möglichkeit, für einen Übergangszeitraum die bisherige Besteuerungspraxis beizubehalten und die nach der Gärung hinzugefügten Zutaten von Bier bei der Messung der Grad Plato bis zum 31. Dezember 2030 unberücksichtigt zu lassen.

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder fordern den Bundesminister der Finanzen auf, in dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie von der Übergangsregelung vollständig Gebrauch zu machen und somit von einer Besteuerung unter Berücksichtigung der nach Abschluss der Gärung hinzugefügten Zutaten bis einschließlich 31. Dezember 2030 abzusehen. Für die Brauereibranche würde diese Maßnahme in schwierigen Zeiten eine spürbare finanzielle Entlastung bewirken.

Quelle: Pressemitteilung der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

I accept that my given data and my IP address is sent to a server in the USA only for the purpose of spam prevention through the Akismet program.More information on Akismet and GDPR.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.