Archiv der Kategorie: Dies und Das

New York: Bier am Vormittag

Eigentlich ist die Prohibition ja schon einige Zeit her. Von 1920 bis 1933 war die Produktion, der Transport und der Handel mit Alkohol in den USA verboten. Das galt selbstverständlich auch für den Konsum. Eigentlich sollten wir jetzt erwarten, dass diese Zeit nur noch eine geschichtliche Marginalie ist, die eher unter die Rubrik Kuriositäten fällt. Aber auch nach mehr als 80 Jahren nach dem Ende der Prohibition gibt es noch einige Reste, die nach wie vor nicht ausgerottet sind.

So ist es in New York immer noch verboten, vor 12 Uhr mittags Alkohol auszuschenken. Ursprünglich war diese Vorschrift zur Gewährleistung der Einhaltung der Sonntagsruhe gedacht. Das mag damals auch durchaus eine Berechtigung gehabt haben, aber heute ist diese Vorschrift doch wohl ein Anachronismus. Das dachten sich auch die Abgeordneten des Staates New York und stellten das Gesetz auf den Prüfstand.

Wenn Sie jetzt aber der Meinung sind, dass dieses Gesetzt einfach gekippt und außer Kraft gesetzt wurde, kennen Sie die Skurrilität der amerikanischen Gesetzgebung nicht. Die Abgeordneten konnten sich lediglich dazu durchringen, das Gesetz etwas zu lockern und den Alkoholausschank in Kneipen und Bars bereits ab 10:00 Uhr zu gestatten.

Damit ändert sich in der Realität nichts. Auch heute verkaufen die gastronomischen Betriebe bereits am Vormittag Cocktails und Bier. Dabei lassen sie sich auch nicht von der Möglichkeit abschrecken, dass ihnen die Liquor Authority die Lizenz entzieht. Das ist eine 1934 gegründete Behörde, deren Aufgabe es ist, die Produktion und den Vertrieb alkoholischer Getränke zu kontrollieren.

Um es klar zu machen: ich bin kein Verfechter des Alkoholkonsums am Vormittag. Aber wenn jemand der Meinung ist, am Vormittag unbedingt sich schon die Kante geben zu müssen, wird er sich von einem Gesetz, an das sich niemand hält, ganz sicher nicht abschrecken lassen. Da wäre es sicher sinnvoller gewesen, dieses unsinnige Gesetz vollständig abzuschaffen.

Jetzt fehlt nur noch der Sommer

In der Hövels Hausbrauerei ist er zumindest schon angekommen: Die Gäste erwartet das Hövels Gold, dass sich von seiner Sonnenseite zeigt: Das Saisonbier ist filtriert und ganz der helle Sommertyp. Erstmals ausgeschenkt wird es seit dem 10. Juni.

Die Braumeister Martin Neuhaus und Udo Kaufmann haben auch bei ihrer neuesten Kreation auf den Hallertauer Hopfen und Pilsener Malz als Grundlage des Suds vertraut. „Wenn man die Mischung und Mengenverhältnisse der Zutaten verändert, bekommt man immer neue Geschmacksnuancen“, sagen die beiden Braumeister. Golden schimmert der spezielle Gerstensaft im Glas. Dabei trägt das Saison-Bier selbstverständlich die typische Hövels-Note mit den vier Edelmalzen in sich.

Den Charakter dieser Bier-Spezialität prägen 11,5 Prozent Stammwürze und der Alkoholgehalt von 4,9 Prozent. „Das Hövels Gold hat eine fein-herbe Note und ist für den Sommer etwas leichter, aber es ist kein Leichtbier!“, beschreiben die Braumeister das Besondere an diesem Bier. „Das Hövels Gold hat beste Voraussetzungen, um es im Biergarten der Hövels Hausbrauerei in der Beliebtheitsskala nach ganz oben zu schaffen“, sind sich die Braumeister einig. Beim Fassanstich trieb der Hövels-Betriebsleiter Manuel Chlinch den Zapfhahn ins Fass. Und seitdem ist goldener Sommer in der Dortmunder City angesagt – zumindest was das Bier betrifft. Hövels Hausbrauerei finden Sie in der Dortmunder City, Hoher Wall 5 – 7.

15. – 17. Juli 2016: Alpirsbacher Hopfenfest

In knapp zwei Wochen ist es soweit: Am Freitag, 15. Juli beginnt das 7. Alpirsbacher Hopfenfest. Damit gehört dieses Fest im schönen Schwarzwald zu den bereits älteren Bier- und Brauereifesten. Die Besucher erwarten drei Tage mit vollem Programm.

Der Freitagabend ist den „Spezialisten“ vorbehalten. Was ein Spezialist ist? Die Alpirsbacher Brauerei hat einen eigenen Fanclub (so sieht es für einen Außenstehenden zumindest aus). Mitglied werden kann jeder, der oder die bereit ist, jedes Jahr € 18,80 zu investieren, einfach um dabei zu sein. Na gut, das ist kein rausgeschmissenes Geld, sondern die Brauerei bietet auch einigen Gegenwert: da gibt es zur Begrüßung 9 Flaschen mit unterschiedlichen Bieren aus der Brauerei, ein T-Shirt, eine Mitgliedskarte sowie einen Gutschein über 5 Euro, einzulösen im Brauereiladen oder im Onlineshop. Dann gibt es jedes Jahr ein Geburtstagsgeschenk, die Brauerei organisiert für die Fans verschiedene Events, es gibt ein jährliches Mitgliedertreffen und bei einigen Veranstaltungen auch ein Freibier. Die eine oder andere Gegenleistung kommt noch zusätzlich. So gesehen ist der Mitgliedsbeitrag ein recht gutes Investment, wenn auch vermutlich nur für die ortsansässigen Spezialisten? Wie Sie Spezialist werden? Surfen Sie einfach auf die Website der Brauerei und füllen Sie dort das Formular aus. Oder Sie lassen sich einfach am 15. Juli bei der Veranstaltung sehen und erwerben dort den Status.

Richtig los geht es dann am Samstag um 17:30 Uhr mit dem Fassanstich durch die Hopfenkönigin 2015. Im Anschluss können Sie sich auf ein volles Programm freuen. Zum Auftakt spielen die Trachtenkapelle Altburg und um 20 Uhr die „Vollblut-Musikanten“. Weitere Akteure des Samstagsabends sind Laier und Zaiser sowie Wendrsonn. Auch am Sonntag steht die musikalische Unterhaltung von traditionell bis modern im Vordergrund. Es treten Stallberger Blasmusik, Wellblech und die Musikvereine: Harmonie Langenbrand, Hochmössingen, Rötenbach, Hopfau, Fluorn und Römlinsdorf auf. Auch wenn die Musik eventuell nicht jeden Geschmack trifft, hat sich die Brauerei doch weder Kosten noch Mühe gescheut, ein zum Anlass passendes vielfältiges Programm auf die Beine zu stellen.

Aber auch an vielseitige Aktivitäten wurde gedacht. Da ist zunächst das Bierkrugschieben. Dabei ist Geschicklichkeit gefragt. Auf einer 4,5 Meter langen Bahn muss ein Maßkrug so angeschoben werden, dass er möglichst stehend und zielgenau unter dem Zapfhahn des am Ende der Bahn stehenden Bierfasses ankommt. Der Lohn für einen exakten Schub ist eine Maß Bier oder alternativ ein 6,00 € Gutschein für den Brauerei-Laden. Samstag ab 15:00 Uhr und am Sontag ab 16:00 Uhr werden im Stundentakt Führungen durch das firmeneigene Brauereimuseum angeboten. Im Preis von 7,00 Euro sind auch zwei Glas Bier im Braukeller enthalten, der für diesen Anlass frisch renoviert wurde. Nicht zu vergessen ist auch das Kinderprogramm mit Hüpfburg, Drucken und vielem mehr.

Auf keinen Fall vergessen dürfen wir auch die Bierprobe der Theke im Hopfengarten. Für 10,00 € erhalten Sie ein Probierglas 0,1 Liter, das sie 10 Mal mit Fassbiersorten Ihrer Wahl füllen lassen können. Ihre leeren Gläser tauschen wir 9 Mal gegen frisch gespülte bzw. gefüllte aus. Das 10. Glas nehmen Sie als Erinnerung an Ihre genussreichen Momente mit nach Hause.

Vor einigen Jahren wäre das folgende Highlight vermutlich noch nicht denkbar gewesen. Am Samstag werden von 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr im Braukeller spritzige Weizenbier- oder fruchtige Cocktails mit Alpirsbacher Bieren gemixt. Unbedingt vorbeischauen und probieren!

Samstag und Sonntag ist der Eintritt frei.

26. Juni 2016: Bier aus dem Norden im Museum Kiekeberg in Rosengarten

Am 26. 6. ist es so weit – der bereits 9. Tag der norddeutschen Braukultur wird im Museum Kiekeberg zelebriert. Ob Kleinbrauerei, Gasthausbrauerei oder Craft Beer – bei „Bier aus dem Norden“ steht die handwerkliche Braukunst im Mittelpunkt. Ob es sich um ein altes Rezept oder um eine Neuentwicklung handelt – überzeugen Sie sich davon, welche Geschmacksvielfalt aus den Zutaten Hopfen, Malz und Hefe entstehen kann. Knapp zwei Dutzend Brauereien bieten ihre Spezialitäten an. Sie alle eint der Wunsch, aus speziell ausgewählten Rohstoffen geschmackliche Kunstwerke zu schaffen. Sei es durch neue Rezepturen und Brautechniken oder durch Rückbesinnung auf überlieferte, in Vergessenheit geratene Sorten.
Schmecken Sie diese Vielfalt selbst heraus! Vorträge und Fachseminare geben interessante Einblicke in die vielfältige Welt der Braukunst.
Wie bereits in den Vorjahren wird der Aktionstag in enger Zusammenarbeit mit der Verbraucherinitiative „Kampagne für gutes Bier e.V.“ organisiert. Ach ja, das Wetter soll ebenfalls mitspielen, so dass sich die 9 Euro Eintritt sicherlich lohnen werden.

Die Aussteller und Brauereien:

  • Klüver’s Brauhaus
  • Ricklinger Landbrauerei Zur Alten Försterei
  • Privatbrauerei Sauer & Hartwig GmbH
  • Gröninger Privatbrauerei
  • Pauls Spezialitätenbrauerei & Destille GmbH
  • Ratsherrn Brauerei GmbH
  • Alles Elbe
  • Wahnsinn UG
  • Wildwuchs Brauwerk Hamburg
  • Buddelship Brauerei GmbH
  • Hopper Bräu GmbH & Co. KG
  • Kreativbrauerei
  • BLOCKBRÄU GmbH
  • Bremer Braumanufaktur
  • Hotel Frommann (Christophers Brauhaus)
  • Klindworths Gasthof
  • Ostfriesen Bräu
  • Privatbrauerei Thomas Bannas
  • Meyer Brau KG
  • Mashsee Brauerei GmbH & Co. KG
  • Hildesheimer Braumanufaktur
  • Campusperle, HH-Harburg
  • Reinhard Köhler
  • Brauhaus Joh. Albrecht
  • Circle 8 Brewery

26. Juni 2016: Bier aus dem Norden im Museum Kiekeberg in Rosengarten

Am 26. 6. ist es so weit – der bereits 9. Tag der norddeutschen Braukultur wird im Museum Kiekeberg zelebriert. Ob Kleinbrauerei, Gasthausbrauerei oder Craft Beer – bei „Bier aus dem Norden“ steht die handwerkliche Braukunst im Mittelpunkt. Ob es sich um ein altes Rezept oder um eine Neuentwicklung handelt – überzeugen Sie sich davon, welche Geschmacksvielfalt aus den Zutaten Hopfen, Malz und Hefe entstehen kann. Knapp zwei Dutzend Brauereien bieten ihre Spezialitäten an. Sie alle eint der Wunsch, aus speziell ausgewählten Rohstoffen geschmackliche Kunstwerke zu schaffen. Sei es durch neue Rezepturen und Brautechniken oder durch Rückbesinnung auf überlieferte, in Vergessenheit geratene Sorten.
Schmecken Sie diese Vielfalt selbst heraus! Vorträge und Fachseminare geben interessante Einblicke in die vielfältige Welt der Braukunst.
Wie bereits in den Vorjahren wird der Aktionstag in enger Zusammenarbeit mit der Verbraucherinitiative „Kampagne für gutes Bier e.V.“ organisiert. Ach ja, das Wetter soll ebenfalls mitspielen, so dass sich die 9 Euro Eintritt sicherlich lohnen werden.

Die Aussteller und Brauereien:

  • Klüver’s Brauhaus
  • Ricklinger Landbrauerei Zur Alten Försterei
  • Privatbrauerei Sauer & Hartwig GmbH
  • Gröninger Privatbrauerei
  • Pauls Spezialitätenbrauerei & Destille GmbH
  • Ratsherrn Brauerei GmbH
  • Alles Elbe
  • Wahnsinn UG
  • Wildwuchs Brauwerk Hamburg
  • Buddelship Brauerei GmbH
  • Hopper Bräu GmbH & Co. KG
  • Kreativbrauerei
  • BLOCKBRÄU GmbH
  • Bremer Braumanufaktur
  • Hotel Frommann (Christophers Brauhaus)
  • Klindworths Gasthof
  • Ostfriesen Bräu
  • Privatbrauerei Thomas Bannas
  • Meyer Brau KG
  • Mashsee Brauerei GmbH & Co. KG
  • Hildesheimer Braumanufaktur
  • Campusperle, HH-Harburg
  • Reinhard Köhler
  • Brauhaus Joh. Albrecht
  • Circle 8 Brewery

In Vaihingen gibt es 24 EM-Biere

Kaum jemand kann es übersehen: in Frankreich läuft derzeit die Fußball-EM. Ich bin eigentlich ganz froh, jetzt nicht dort zu sein. Dafür sorgt nicht nur die Randale einiger Fans, sondern auch das Bier, das dort in den Stadien ausgeschenkt wird. Da Carlsberg ein Sponsor der EM ist, gibt es nur Bier aus dieser Brauerei. Und es kommt noch schlimmer: es gibt im Stadion ausschließlich alkoholfreies Bier. Und als ob das nicht reichen würde, gibt es nicht einmal das Original des dänischen Wasserbiers, sondern ein in Lizenz von Feldschlösschen in der Schweiz gebrautes Nachahmerprodukt. Irgendwie können einem die Gallier ja wirklich leidtun.

Dass es auch anders geht beweist der Wirt der Gaststätte Maulwurf in Vaihingen. Aus allen 24 Teilnehmerländern der EM bieten Andreas Göz und Barbara Schreiber jeweils ein Bier an. Dafür mussten die beiden sich aber richtig ins Zeug legen. Die größten Probleme bereitete das Bier aus Albanien. Es gibt in Deutschland einfach keinen Importeur für Bier aus diesem Balkanstaat. Eine Recherche im Internet scheiterte an den mangelnden Kenntnissen der albanischen Sprache bei den schwäbischen Gastronomen bzw. an fehlenden Telefonnummern und Mailadressen auf den Webseiten der albanischen Brauereien. Ich wusste bislang zwar, dass man beim Erstellen von Webseiten viele Fehler machen kann, aber dass es möglich ist, so grundlegende Fehler zu machen, war mir bislang nicht klar. Über Facebook kamen die beiden dann in Kontakt mit der albanischen Brauerei Kaon, die per FedEx dann 15 Flaschen Bier nach Schwaben schickte. Die Transportkosten machten alleine 10 Euro pro Flasche aus. Für welche Summe dieses Bier dann über den Tresen ging, ist mir nicht bekannt.

Auch Biere aus anderen EM-Ländern waren nicht so ganz einfach zu beschaffen. Das französische Bier holten die Kneiper selbst aus dem Elsass. Das walisische Bluestone Rockhopper brachte eine Freundin aus dem Urlaub mit, das rumänische Ursus besorgte ein Importeur exklusiv für den Maulwurf. Ein Bier aus der Slowakei brachte der Fahrer des Getränkelieferanten von seinem Heimatbesuch mit. Ich kenne zwar die meisten der nun angebotenen Biere nicht und kann daher auch nicht sagen, wie gut sie sind. Aber eines muss der Neid Andreas Göz und Barbara Schreiber ja lassen: kaum jemand hat sich in Deutschland so um die Verbindung von Fußball und Bier bemüht wie die beiden Gastronomen aus Schwaben.

13. – 16. Mai: Fest der 100 Biere in Wolkering

Wenn wir an Bierfeste denken, meinen wir häufig, dass diese in erster Linie in Großstädten stattfinden, einfach weil dort mehr Publikum vorhanden ist. An dieser Stelle weise ich auf ein Bierfest in Wolkering hin, einem Ortsteil der Gemeinde Thalmassing im Landkreis Regensburg. Dieser Ort ist weitgehend unbekannt, aber das Fest der 100 Biere könnte das ändern. OK, ein Bierfest alleine ist noch kein Alleinstellungsmerkmal, aber dieses Fest ist doch etwas ganz Besonderes. Weshalb das?

Meist stehen auf Bierfesten verschiedene Brauereien und andere Anbieter, die ihre Biere ausschenken und auf diese Weise bekannt machen. In diesem Fall wird das Fest vom „Förderverein Dorfgemeinschaft Wolkering“ ausgerichtet. Entstanden ist die Idee, um einen Bolzplatz im Stadtteil zu finanzieren und so wurden im Jahr 2008 111 Biere aus Bayern verkauft, die von den jeweiligen Brauereien gespendet wurden. Wer damals glaubte, damit wäre das Ende der Fahnenstange erreicht, wurde in den folgenden Jahren eines Besseren belehrt: 2012 wurden bereits 352 Biere angeboten und im Jahr 2014 waren es 352 Biere. Für 2016 hat sich der Verein ein besonders ehrgeiziges Ziel gesetzt: es sollen 500 unterschiedliche Biere angeboten werden.

Die Biere sollen von den jeweiligen Brauereien gespendet werden. Dafür wurden mehr als 230 Brauereien angeschrieben. Diese Initiative imponiert mir wirklich, einfach schon aufgrund des enormen organisatorischen Aufwands. Die Brauereien müssen angeschrieben werden, die Antworten müssen bearbeitet werden und nicht zuletzt müssen die Brauereien angefahren werden, um die Bierspenden abzuholen. Vom Aufwand, das Fest selbst auszurichten und das umfangreiche Rahmenprogramm zu organisieren, will ich an dieser Stelle gar nicht reden. Ich wünsche dem Verein bei diesem Vorhaben viel Erfolg.

Damit stehe ich auch nicht allein. Im Jahr 2009 wurde das Fest mit der Goldenen Bieridee des Bayerischen Brauerbundes und des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes ausgezeichnet.

TTIP und CETA – was hat das mit dem Bier zu tun?

Beim Thema TTIP denken die meisten Menschen an das Chlorhühnchen, das durch die Geheimverhandlungen zwischen der EU und den USA traurige Berühmtheit erlangt hat. Dabei geht es doch gar nicht um das arme Huhn, das in den USA in Chlor gebadet und in der EU mit Antibiotika vollgestopft wird. Ich weiß gar nicht, welche der beiden Methoden unappetitlicher ist, am Schlimmsten ist aber wohl die Massentierhaltung, die diese Behandlungen erforderlich macht und die durch TTIP zementiert werden soll. Aber TTIP ist noch mehr und TTIP steht auch nicht alleine.

Auch mit Kanada führt die EU Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen, CETA genannt. Dieses Abkommen ist auch bereits weiterverhandelt als TTIP. Und jetzt kommt das deutsche Bier ins Spiel, genauer gesagt das Bier aus Bayern. Weshalb das?

Bayerisches Bier ist bekannt und beliebt. Das gilt nicht nur im Inland, sondern es wird auch in großen Mengen exportiert. Der Export beschränkt sich nicht auf die Produkte von einigen Industriebrauereien, sondern in Bayern wird traditionell in vielen kleinen Brauereien handwerklich gebraut. Im Grunde stellen viele kleine Brauereien vorm allem in Franken Craft Beer her und damit haben sie bereits begonnen, als der Begriff Craft Beer noch gar nicht erfunden war. Bayerisches Bier ist in Europa auch eine geschützte geografische Angabe. Anders in Kanada. Dort ist „Bavarian Beer“ ein Bierstil. Wenn nun CETA in Kraft tritt, können Sie beispielsweise in London ein Bavarian Beer kaufen, das aber nicht handwerklich im Allgäu gebraut wurde, sondern wenn Sie das Bier öffnen und verkosten, werden Sie feststellen, dass es sich um ein Billiggesöff aus Nordamerika handelt. Würden Sie anschließend noch einmal versuchen, ein Bier aus Bayern zu kaufen?

Der Präsident des Verbandes der Privaten Brauereien Bayern, Gerhard Ilgenfritz, befürchtet im Gespräch mit der Zeitung Kreisbote aus Sonthofen, dass die Regelungen in CETA 1:1 in TTIP übernommen werden. Zumindest für die Brauer in Bayern dürften diese Verträge böse Folgen haben.

500 Jahre Reinheitsgebot – was ist das überhaupt?

In diesem Jahr wird überall des 500jährigen Jahrestags des deutschen Reinheitsgebots für Bier gedacht, es werden Ausstellungen zu diesem Jubiläum eingerichtet… Aber was ist das Reinheitsgebot eigentlich und ist das ursprüngliche Reinheitsgebot eigentlich noch gültig? Ich versuche an dieser Stelle einmal, die Fakten zusammenzutragen.

Gerne wird das Reinheitsgebot, das die bayerischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. am 23. April 1516 in Ingolstadt verkündet haben, als das älteste noch gültige Verbraucherschutzgesetz der Welt bezeichnet. Ich kenne noch mindestens eine weitere Begründung für den Erlass des Reinheitsgebots, aber in diesem Artikel bleibe ich bei der offiziellen Begründung.

In der ursprünglichen Fassung des Reinheitsgebots sollten die Konsumenten vor überzogenen Preisen sowie vor minderwertigen oder sogar giftigen Rohstoffen geschützt werden. Heute ist nur noch der Teil übriggeblieben, der Gerste, Hopfen und Wasser für das Bier vorschreibt. Aber auch dieser Teil ist in der Vergangenheit immer wieder geändert worden. Am Bekanntesten dürfte die Änderung von Gerste in Gerstenmalz sein, da die Brauer irgendwann feststellten, dass sich die Gerste nach dem Malzen deutlich besser verbrauen lässt. Außerdem ist heute die Verwendung von Hefe erlaubt. Die Hefe war auch vor 500 Jahren erforderlich, sie war aber noch nicht bekannt, weshalb das Brauen mit wilden Hefen erforderlich war. Dieses Vorgehen ist heute noch in Belgien bekannt. Die Hefe wurde erst im 19. Jahrhundert in das Reinheitsgebot aufgenommen, nachdem Louis Pasteur die Wichtigkeit der Hefe für das Brauen von Bier nachgewiesen hatte.

Es wird gerne vom „Deutschen Reinheitsgebot“ gesprochen. Das ist aber genau genommen nicht richtig. Erst mit dem Reichsgesetz vom 3. Juni 1906 übernahm das Deutsche Reich im Wesentlichen die Regelungen des Bayerischen Reinheitsgebotes für die Bierherstellung. Als Bayern im Jahr 1918 der Weimarer Republik beitrat, ließ sich Bayern in den Beitrittsverhandlungen zusichern, dass auch weiterhin im Freistaat keine besonderen Biere zugelassen werden, die noch weitere Zusätze wie Zucker, Zuckerkulör oder Gewürze enthalten. Beispiele für diese besonderen Biere sind der Schwarze Abt aus Neuzelle, dem beim Brauen Zucker zugesetzt wird, oder Witbier, das mit Bitterorangen und Koriander enthält.

Der Originaltext des Reinheitsgebots

„Wir verordnen, setzen und wollen mit dem Rat unserer Landschaft, dass forthin überall im Fürstentum Bayern sowohl auf dem Lande wie auch in unseren Städten und Märkten, die keine besondere Ordnung dafür haben, von Michaeli (29. September) bis Georgi (23. April) eine Maß (bayerische, entspricht 1,069 Liter) oder ein Kopf (halbkugelförmiges Geschirr für Flüssigkeiten – nicht ganz eine Maß) Bier für nicht mehr als einen Pfennig Münchener Währung und von Georgi bis Michaeli die Maß für nicht mehr als zwei Pfennig derselben Währung, der Kopf für nicht mehr als drei Heller (gewöhnlich ein halber Pfennig) bei Androhung unten angeführter Strafe gegeben und ausgeschenkt werden soll.

Wo aber einer nicht Märzen sondern anderes Bier brauen oder sonstwie haben würde, soll er es keineswegs höher als um einen Pfennig die Maß ausschenken und verkaufen.

Ganz besonders wollen wir, dass forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen.

Wer diese unsere Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Fass Bier, so oft es vorkommt, unnachsichtig weggenommen werden.

Wo jedoch ein Gastwirt von einem Bierbräu in unseren Städten, Märkten oder auf dem Lande einen, zwei oder drei Eimer (enthält etwa 60 Liter) Bier kauft und wieder ausschenkt an das gemeine Bauernvolk, soll ihm allein und sonst niemand erlaubt und unverboten sein, die Maß oder den Kopf Bier um einen Heller teurer als oben vorgeschrieben ist, zu geben und auszuschenken.

Gegeben von Wilhelm IV.

Herzog in Bayern

am Georgitag zu Ingolstadt anno 1516

So, jetzt kennen wir den ursprünglichen Text des Reinheitsgebots. Hier sind also nicht nur die erlaubten Zutaten aufgelistet, sogar der Höchstpreis wurde festgelegt. Versuchen Sie aber nicht, sich auf dem Oktoberfest in München auf diese Vorschrift zu berufen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihnen das gut bekommen würde. Oder Sie versuchen es und schicken mir hinterher ein Selfie, das Sie zeigt, nachdem Sie aus dem Festzelt herauskomplimentiert wurden.

Was gab es vor dem Reinheitsgebot von 1516?

Bereits vor 1516 gab es Reinheitsgebote für Bier, die aber nur lokale oder regionale Bedeutung hatten. Hier eine Auswahl.

Augsburg 1156

Mit der „Justitia Civitatis Augustensi“ verlieh Friedrich Barbarossa am 21. Juni 1156 das Stadtrecht an die Stadt Augsburg das erste Stadtrecht Deutschlands. Darin heißt es: „Wenn ein Bierschenker schlechtes Bier macht oder ungerechtes Maß gibt, soll er gestraft werden…“ Das Strafmaß betrug 5 Gulden, zu damaliger Zeit eine beträchtliche Summe, beim dritten Verstoß drohte die Aberkennung des Braurechts.

Nürnberg 1293

Aus dem Jahr 1293 stammt eine Vorschrift, die besagt, dass für Bier aus Nürnberg nur Gerste verbraut werden darf.

Weimar 1348

In Weimar wurde 1348 festgelegt, dass kein Brauer seinem Bier andere Grundstoffe als Malz und Hopfen zusetzen darf.

München: 1363 – 1487

München gilt bekanntlich als Hauptstadt des deutschen Biers. Bereits 1363 erhielten zwölf Stadträte die Bieraufsicht. Auf diese Weise sollte die Qualität des Gebrauten deutlich verbessert werden. 1420 musste das Münchner Bier laut Vorschrift eine bestimmte Zeit lang lagern, ehe es ausgeschenkt werden durfte und 1447 wurde schließlich festgeschrieben, dass nur Gerste, Hopfen und Wasser zum Brauen Verwendung finden darf.

Weißensee 1434

In einer Wirthausverordnung aus dem Jahr 1434 wurde in Weißensee in Thüringen festgelegt, das fürs Bierbrauen ausschließlich Malz, Hopfen und Wasser verwendet werden dürfen.

Regensburg 1447

In Regensburger sollte ab 1447 ein Stadtarzt das in der Stadt gebraute Bier und die verwendeten Zutaten streng kontrollieren. Seine Erfahrungen führten 1453 zur Einführung einer Brauordnung. Hinfort durften „Weder Samen noch Gewürz oder Gestrüpp“ dem Bier beigemischt werden.

Herzogtum Bayern-Landshut 1493

Die vermutlich erste Vorschrift, deren Wirkungsbereich nicht auf eine Stadt beschränkt war, wurde von Herzog Georg dem Reichen für sein Herzogtum Bayern-Landshut erlassen. Seine Biersatzordung von 1493 schrieb fest: „Die Bierbrauer und andere sollten nichts zum Bier gebrauchen denn allein Malz, Hopfen und Wasser, noch dieselben Brauer, auch die Bierschenken und andere nichts Anderes in das Bier tun – bei Vermeidung von Strafe an Leib und Gut.“

Soweit also eine Übersicht über Biervorschriften, die älter sind als das in diesem Jahr gefeierte Reinheitsgebot. Mir fällt auf, dass in diesen älteren Vorschriften bereits von Malz die Rede ist, während das Reinheitsgebot, das später erschienen ist, noch von Gerste die Rede war. Eine Antwort auf diesen augenfälligen Widerspruch habe ich leider nicht gefunden.

Ist das Reinheitsgebot noch zeitgemäß?

Auf diese Frage kann ich keine abschließende Antwort geben. So einfach die Frage erscheint, so komplex ist eine Antwortfindung. Ich will hier aber einmal meine Gedankengänge niederschreiben.

Welchen Sinn hat das Reinheitsgebot?

Zunächst einmal ist da die Lebensmittelsicherheit. Da halte ich die allgemeine Lebensmittelsicherheit für ausreichend. Wir essen Haferflocken ohne uns zu vergiften. Das würde uns auch nicht passieren, wenn Hafer verbraut würde. Auch die ursprüngliche Absicht, keine Konkurrenzsituation zwischen Brauer und Bäcker aufkommen zu lassen, dürfte bei uns heute keine Rolle mehr spielen. Nach Medienberichten werden weltweit etwa 70 % der pflanzlichen Produktion für die Tierfütterung verwendet. Und in letzter Zeit wurde mehrfach im Fernsehen berichtet, dass vom Rest noch einmal ein Drittel entsorgt wird. Damit landet gerade mal ungefähr ein Fünftel der Pflanzenproduktion auf unseren Tellern. Im Gegensatz zur Situation vor 500 Jahren, als Lebensmittel noch knapp und Hungersnöte an der Tagesordnung waren, greift das Argument der Konkurrenzsituation beim Getreide heute nicht mehr.

Bier, das nach dem Reinheitsgebot gebraut wird, ist ein Naturprodukt. Dieses Argument wird häufig von den Befürwortern des Reinheitsgebots in Feld geführt. Aber seien wir mal ehrlich. Das Getreide wird gekeimt, gedarrt, gemahlen, gekocht, vergoren… Auch der Hopfen wird in vielen Fällen recht derbe behandelt, bevor er zum Brauen verwendet wird. In vielen Fällen wird beim Brauen Hopfenextrakt verwendet. Dieser enthält hauptsächlich die Bitterstoffe des Hopfens, so dass Bier, in dem beim Brauprozess ausschließlich Hopfenextrakt verwendet wurde, meist recht langweilig schmecken und als Billigbier verramscht werden. Andererseits hat Slowfood dem Bier im Jahr 2015 eine Ausgabe seiner Zeitschrift gewidmet, in der ein Sprecher des bayerischen Brauerbunds unwidersprochen ausgeführt hat, dass die erste Hopfung durchaus mit Hopfenextrakt durchgeführt werden kann, da die Aromen des Hopfens verfliegen würden. Erst bei der zweiten Hopfung ist die Verwendung von Naturhopfen oder von Hopfenpellets erforderlich. Dem widersprechen die Brauer, die mit Naturhopfen arbeiten. Ich bin kein Brauer, sondern Konsument und kann das nicht beurteilen. Aber Hopfenextrakt ist zunächst eine Paste, die ggf. mit einer Lösung als Trägermaterial gemischt und sprühgetrocknet wird. Vom ursprünglichen Hopfen ist dieses Produkt dann doch recht weit entfernt, trotzdem aber seit 1968 nach dem Reinheitsgebot erlaubt.

Ein anderes Thema, an dem sich die Geister scheiden, ist das Farbebier. Dabei handelt es sich um ein sehr stark eingebrautes dunkles Bier, das konzentriert und dem eigentlichen Bier, das verkauft werden soll, zugegeben wird. Obwohl das Farbebier nichts per se schlechtes ist und wohl auch nicht deklariert werden muss, ist es nicht unumstritten. Dr. D. Lachenmeier schrieb 2008 auf der Website des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Karlsruhe: „Dunkle Biere werden aus ökonomischen Gründen sehr oft nicht unter Verwendung dunkler Malze, sondern durch nachträgliche Färbung von hellem Bier mit sogenannten Röstmalzbierkonzentraten (früher Farbebier genannt) hergestellt. Solche nachgemachten dunklen Biere sind aus Sicht der amtlichen Lebensmittelüberwachung nur unter entsprechender Kenntlichmachung verkehrsfähig … Von 80 untersuchten dunklen Bieren wurden lediglich 18 (22%) ausschließlich unter Verwendung von dunklem Malz hergestellt. Bei 22 Bieren (28?%) konnten Anteile dunklen Malzes nachgewiesen werden, wobei offensichtlich geringere Anteile Röstmalzbierkonzentrat zur Farbeinstellung verwendet wurden. Die restlichen 40 dunklen Biere (50%) wurden durch Umfärben aus hellen Bieren hergestellt, wobei nur 8 Biere (20 % der umgefärbten) eine ausreichende Kenntlichmachung aufwiesen.“

Dann ist das Reinheitsgebot sicher auch als Werbeargument hilfreich. Der Begriff suggeriert einfach Vertrauen. Aber müssen deshalb alle anderen Rohstoffe verboten werden? Was spricht dagegen, Bier wie jedes andere Lebensmittel zu behandeln und nur den Bieren, die aus den vier Zutaten im Reinheitsgebot hergestellt wurden, die Werbung mit dem Reinheitsgebot zu erlauben? Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung.

Diesen Artikel habe ich mit Material vom Private Brauereien Bayern e.V. erstellt.

Macht Bier glücklich?

Mit dieser Frage hat sich im Jahr 2013 das Fraunhofer Institut beschäftigt. Wie sind die Forscher zu diesem Ergebnis gekommen?

Als Maßstab nahmen die Forscher die Ausschüttung von Dopamin nach dem Genuss einer kleinen Menge Bier. Dopamin wird häufig auch als das Glückshormon bezeichnet. Vor dem ersten Problem stand das Fraunhofer Institut bereits vor dem Start der Studie – es wurden Biertrinker und Biertrinkerinnen gesucht, die aber nicht rauchen durften. Dabei stellte es sich heraus, dass es nicht möglich war, biertrinkende Nichtraucherinnen zu finden. An der Studie nahmen daher ausschließlich Männer teil.

Ihnen wurde eine minimale Menge Bier verabreicht, genauer gesagt 15 ml. Damit ist die ausgeschenkte Menge Alkohol, die lediglich 0,6 g betrug, zu vernachlässigen. Sie ist geringer als in einem Stück Hefekuchen oder einem Schnapsglas Bier enthalten ist. Diese geringe Menge Bier reichte bereits aus, dass im Gehirn praktisch sofort Dopamin ausgeschüttet wurde. Aufgrund der geringen Zeitspanne zwischen dem Trinken des Biers und der Ausschüttung des Dopamins ist auszuschließen, dass der Alkohol für das vermehrte Dopamin verantwortlich ist, da Alkohol etwa 20 Minuten benötigt, um im Gehirn anzukommen.

Damit dürfte klar sein: Bier macht tatsächlich glücklich.

Das Fraunhofer Institut geht in seinem Blogartikel auch auf die Frage ein, woher der Bierbauch bei Männern kommt. Es heißt dort, dass die in Form von Fett eingelagerte Energie nicht aus dem Bier käme, das weniger Kalorien enthalte als beispielsweise Wein oder Säfte. Schuld seien die Bitterstoffe des im Bier enthaltenen Hopfens, die Lust auf Essen machen.

Der letzten Aussage kann ich mich anschließen. Aber nimmt ein Wirkungstrinker mit Bier wirklich weniger Kalorien auf? Rechnen wir doch einfach mal nach. 100 ml Bier enthalten je nach Sorte in der Regel 45 – 50 Kalorien. 100 ml Wein bringen etwa 60 – 80 Kalorien mit. Auf den ersten Blick scheint die Aussage des Fraunhofer Instituts also zu stimmen. Aber, liebe Forscher von Fraunhofer, haben Sie einmal einen Wirkungstrinker beim Konsum von Bier oder Wein beobachtet? Nach einem Liter Wein haben die meisten genug, während nach einem Liter Bier noch so einiges geht. Dazu kommt noch, dass es unter Weintrinker deutlich mehr Genusstrinker gibt als bei den Konsumenten des Gerstensaftes (so zumindest mein Vorurteil). Insgesamt dürfte ein Biertrinker nach einer durchzechten Nacht deutlich mehr Kalorien zu sich genommen haben als ein Weintrinker. Der Bierbauch kommt also wohl doch zu einem guten Teil von den Kalorienmengen im Bier.