Archiv der Kategorie: Dies und Das

29. 6. – 1. 7. 2018: Bierbörse Hildesheim

Vom 29. Juni bis 01. Juli 2018 ist es soweit: die Bierbörse wird in Hildesheim bereits zum fünften Mal ausgerichtet. Der historische (na ja, der nachgebildet historische) Hildesheimer Marktplatz wird sich dann in einen großen Biergarten verwandeln.

Die Veranstaltungsfläche bietet ausreichend Platz für die großzügige Errichtung verschiedener Biergärten und mehr als 30 Bier- und Imbissstände aus Deutschland und dem Ausland stellen mehr als 450 heimische und außergewöhnliche Spezialitäten vor. Hier sollte jeder Bierliebhaber sein Lieblingsgetränk finden.

29. 6. – 1. 7. 2018: Schlesisches Bierfest Kattowitz

Kattowitz Schlesisches (poln.: Katowice) ist eine Stadt im südwestlichen Polen mit etwa 300.000 Einwohnern. Da Polen über eine lebhafte Bierkultur verfügt, ist es kein Wunder, dass es auch in dieser Stadt ein Bierfest gibt. Bereits zum dritten Mal findet es vom 29. Juni bis 1. Juli auf dem Marktplatz statt. Ein Ausstellerverzeichnis liegt mir leider nicht vor, aber immerhin die Öffnungszeiten: Freitag bis Sonntag jeweils von 12:00 Uhr bis Mitternacht. Sollten Sie in der Nähe sein, lohnt es sich bestimmt, dieses Festival zu besuchen. Immerhin haben sich bereits mehr als 5.000 Teilnehmer angemeldet. Der Eintritt ist frei.

Auf den Spuren des Biers durch Erlangen

Ich glaube, ich war mein Leben lang noch nicht in Erlangen. Daher kann ich zwar auch nicht sagen, ob sich ein Besuch in dieser mittelfränkischen Stadt lohnt. Jedenfalls zieht mich nicht allzu viel dort hin. Aber ab dem 14. September gibt es im Stadtführungsprogramm des Erlanger Tourismus und Marketing Vereins (ETM) wieder die beliebte BierKul-Tour, die auf unterhaltsame und genussvolle Weise die Geschichte der Bierstadt Erlangen beleuchten soll.

Man nehme begeisterte Braumeister, sechs Bierspezialitäten sowie ausgesuchte bierhistorische Stätten und mische wohl dosiert unterhaltsame Stadt- und Biergeschichte darunter – das Ergebnis: eine zünftige BierKul-Tour auf Erlanger Art! Der Vorverkauf für die Saison 2018/19 hat gerade begonnen. Die kulinarischen Führungen finden an 13 ausgewählten Freitagen von September bis November 2018 und von Februar bis Mai 2019 statt (alle Termine unter www.erlangen-marketing.de/bierkul-tour). Interessierte sollten aber schnell sein: Erfahrungsgemäß ist die Tour immer schnell ausverkauft.

Im Mittelpunkt steht selbstverständlich die Verkostung des in Erlangen gebrauten Biers. Sechs verschiedene Biere von drei Brauereien werden eingeschenkt, fachmännisch begutachtet und natürlich probiert. Ein kleiner Snack zum Start, eine Überraschungsstation, ein zünftiges Abendessen und ein Souvenir für jeden Teilnehmer machen die Tour, die 40 € pro Person kostet, zu einem besonderen Erlebnis. Natürlich darf ein Blick hinter die Kulissen der beiden Erlanger Traditionsbrauereien Steinbach und Kitzmann nicht fehlen. Wo die Überraschungsstation liegt, wird allerdings vorweg nicht verraten.

Start der circa dreistündigen Führung ist jeweils um 16:30 Uhr bei der Steinbach Bräu. „Dass die BierKul-Tour nun schon in die vierte Saison startet ist nicht verwunderlich“, berichtet Viola Raabe vom ETM. „Die Kombination aus kulinarischem Genuss, Bier-Know-How und unterhaltsam erzählter Stadtgeschichte kommt einfach sehr gut an.“

21. 6. – 23. 6. 2018: Bonner Bierfest

Das Team des GiG in Hannover veranstaltet bekanntlich Bierfeste in ganz Deutschland. In diesem Jahr macht dieser bierige Wanderzirkus erstmals auch in der ehemaligen Hauptstadt Station, genauer gesagt auf dem Rathausplatz in Bonn-Beuel.

„Seit unserem ersten Bierfest 2013 hat sich auf dem Craft Bier Markt viel getan“, so Veranstalter Michael Solms. „Es gibt immer mehr kleinere, experimentierfreudige Brauereien aus dem In- und Ausland, die nicht nur köstliche Biervarianten kreieren, sondern inzwischen auch personell und wirtschaftlich in der Lage sind, uns auf unserer Bierfest-Tour zu begleiten,“ erklärt Solms weiter. Für die Festbesucher bedeute dies vor allem, aus einer immer breiteren Auswahl an Bierstilen und Brauarten probieren zu können.

Etwa 20 Brauereien oder Händler werden in Bonn mit einem eigenen Stand vor Ort sein und damit können die Besucher aus einer enormen Bierauswahl wählen: Exotische Varianten aus Namibia, Hawaii oder Kanada werden genauso vertreten sein wie deutsche Newcomer-Biere.

Die riesige Bandbreite des Bier-Angebots spiegelt sich aber nicht nur geographisch, sondern auch in den kreativen Biernamen wider. Einerseits sind Biere wie der „Liquid Sex Robot“ aus Norwegen, die „Dekadents“ aus Estland oder die „Dunkle Macht“ aus Hamburg erhältlich. Andererseits werden auch scheinbar frommere Sorten wie „Garden of Eden“ aus Dänemark oder die „Himmelspforte“ aus Brandenburg angeboten.

Ein Novum in 2018: Erstmals wurde eigens für das Bierfest ein Pale Ale in der befreundeten Berliner Brauerei Lemke gebraut. „Wir freuen uns sehr, dass wir jetzt unser eigenes, leckeres Bierfest-Bier haben – in der Flasche auch zum Mitnehmen.“

Ein Fest für Alle in Bonn

Trotz der exquisiten Auswahl der Biere ist es dem Veranstalter wichtig, dass sich nicht nur Bierkenner eingeladen fühlen, mitzufeiern. „Wir freuen uns besonders über jeden Besucher, den wir mit unserer Veranstaltung davon überzeugen können, dass Bier nicht gleich Pils bedeutet.“

Am liebsten möchte der Veranstalter ganz Bonn mit seiner Begeisterung für das Hopfen-Getränk anstecken und hat deshalb auch verstärkt an die gedacht, für die Bier bisher keine Option war: „Auf unseren Bier-Übersichten, die überall auf dem Fest ausliegen, sind auch alkohol- und glutenfreie Sorten gekennzeichnet.“ Wer Bier dagegen bisher einfach nicht mochte, der solle sich vor allem an die Fruchtbiere halten oder das brandneue „Lemon Milkshake IPA“ von der Berliner Brauerei Heidenpeters probieren, das aus einer Slush-Ice-Maschine serviert wird: „Sie werden vom Geschmack überrascht sein!“

Das Bonner Bierfest findet vom 21.06.2018 bis 23.06.2018 statt. Die Öffnungszeiten sind am Donnerstag von 17:00 Uhr bis 23:00 Uhr, am Freitag von 17:00 Uhr bis 24:00 Uhr und am Samstag von 14:00 Uhr bis 24:00 Uhr.

Veranstaltungsort ist der Rathausplatz in Bonn-Beuel. Der Eintritt ist frei!

21. 6. – 24. 6. 2018: Carnivale Brettanomyces #7 Amsterdam

Dieses beispiellose Bierfest geht nun bereits in sein siebtes Jahr. Dabei wird das gesamte Spektrum der wild gärenden Bierkultur abgedeckt. Es geht um Bier, Geschichte und Geschichten, Wissenschaft, das passende Essen, Diskussionen und um jede Menge Spaß. Mit dabei sind einige der besten Brauer und Besserwisser weltweit. Das Event findet an verschiedenen Orten in Amsterdam statt.

20. 6. 2018: Chci porozumět pivu – Geführte Bierverkostung im Garten für Einsteiger

Diese Veranstaltung ist für Bierliebhaber bestimmt. Vergessen Sie alles, was Sie über Bier gelesen haben. Bei diesem Event ist alles ziemlich einfach. Hier gibt es keine Theorie, niemand redet über Technologie, Rezepte oder Geschichte. Bei dieser Veranstaltung geht es ausschließlich um den Geschmack und darum, herauszufinden, wie Ihr Lieblingsbier aussehen und schmecken könnte. Diese erste Degustation ist so etwas wie ein Wegweiser. Die Veranstalter wollen Ihnen helfen, ihren eigenen Geschmack kennenzulernen und herauszufinden, welche Bierarten Sie interessieren könnten. Sie werden erfahren, wie Sie Bier schmecken und bewerten können, worauf Sie achten sollten und vieles mehr. Die Teilnehmer lernen anhand von sieben Proben unterschiedliche Bierstile und Geschmackrichtungen kennen. Dabei versuchen die Veranstalter, das Thema so verständlich wie möglich zu vermitteln. Der Einfachheit halber unterteilen sie die Biere nach Malz-, Hopfen- oder Hefe-Profilen. Kleine Snacks werden während der Verkostung gereicht. Die Verkostung findet in den Räumlichkeiten des offenen Gartens in Brno auf dem Tal 33, im Garten oder in den Tagungsräumen statt – je nach Wetter und Anforderungen der Gruppe. Die Teilnehmerzahl ist auf 16 Gäste beschränkt. Der Preis beträgt 600 Tschechische Kronen, also etwa 23 Euro pro Person im Vorverkauf. Die Veranstalter bitten die Teilnehmer, die folgenden Regeln zu beachten, damit sie für die Verkostung bereit sind: Rauchen sollte genau wie der Aufenthalt an geruchsintensiven Orten vermieden werden, auch sollten mindestens eine Stunde vor dem Beginn der Veranstaltung scharfe Speisen sowie umfangreiche Mahlzeiten vermieden werden. Ideal ist ein Spaziergang in der Natur, beispielsweise durch Špilberk und der Genuss von viel Wasser. Der Veranstaltungsort befindet sich in Brno auf dem Tal 33 (neben dem Restaurant La Bouchée) und ist mit einem großen vertikalen orange Banner „Open Garden“ markiert.

15. 6. – 16. 6. 2018: Festival minipivovarů na Pražském hradě 2018

Es gibt vermutlich nicht viele schönere Orte für ein Bierfest als die Prager Burg. Das dachten sich wohl auch die Initiatoren des Festival minipivovarů na Pražském hradě, das in jedem Jahr im königlichen Garten der Prager Burg stattfindet, genauer gesagt unterhalb des königlichen Lusthauses. Dort können Sie die Inhaber und Braumeister der teilnehmenden Brauereien treffen und mit ihnen über die dort vorgestellten Biere diskutieren.

Der Eintritt für die zweitägige Veranstaltung beträgt im Vorverkauf 475 CZK, am Einlass 500 CZK (umgerechnet etwa € 18,35/19,50). Das klingt zunächst einmal viel, allerdings nur auf den ersten Blick. Im Eintrittspreis sind das Verkostungsglas sowie die Bierverkostungen bereits enthalten!

Das Festival findet am Freitag, 16. 6., von 14:00 bis 20:00 Uhr statt, am Samstag, 17. 6. Von 12:00 Uhr bis 20:00 Uhr.

15. 6. – 16. 6. 2018: Craftival18 in Freiburg/Breisgau

Am 15. und 16.Juni findet in Freiburg das CRAFTIVAL18 statt. 15 Brauereien feiern die wahre Biervielfalt, die die Besucher verkosten können.

Hier die ausstellenden Betriebe:

Bier:
Decker Bier
Braukollektiv
Brasserie Boum’R
SchwarzwaldGold Braumanufaktur
Emma – Biere ohne Bart
Die Brauhandwerker
Malt & Hops
Craftbeer Lodge
Brasserie 3 Mâts – Fabrique de bières artisanales
Cast-Brauerei Stuttgart
Brauwerk (Fürstenberg)
Martin’s Bräu
Sudden Death Brewing
Hopfengut No20
Gute Schwester Craftbier-Cocktails

Food:

Auf Die Hand
Micheles Panzerotti e Pizza
La Jefa Mexican Grill
Café Ruef Eis

Sonstige:

Feierabend Brände
Günter Coffee Roasters
Schwarzwald-Guerilla
Freiglas Freiburg
Mohrentopf

Die Veranstaltung ist am Freitag von 16:00 – 24:00 Uhr und am Samstag von 15:00 – 23:00 Uhr geöffnet. Der Eintritt beträgt 4,00 Euro.

Veranstaltungsort:

Gelände der Decker Bier Garage und ArTik Freiburg/ehem. Schmitz Katze

15. – 17. Juni 2018: 20. Kölner Bierbörse

Nach dem erfolgreichen Umzug auf die Rheinpromenade feiert die Kölner Bierbörse in diesem Jahr bereits ihr 20-jähriges Jubiläum. Für drei Tage verwandelt sich die Veranstaltungsfläche am schönen Rheinufer in den größten Biergarten Kölns.

Rund 35 Brauereien werden zwischen der Hohenzollernbrücke und der Bastei ihre liebevoll gestalteten Biergärten aufbauen. Neben einheimischen Bieren, wie den bekannten Klosterbieren oder auch den bayrischen Bieren, können die Besucher auch exotische und nicht alltägliche Biersorten aus der ganzen Welt probieren. Hier ist für jeden Geschmack etwas dabei. Hat man sein Lieblingsbier dann gefunden, so kann man dieses in den zahlreichen liebevoll erbauten Biergärten genießen oder auch als Flaschenbier mit nach Hause nehmen. Auch der Hunger kann vor Ort mit leckeren Spezialitäten aus verschiedenen Regionen gestillt werden.

Die Millionenstadt Köln ist weltweit für die typisch rheinländische Freude am Feiern bekannt und ist somit ein optimaler Standort für die Durchführung einer solchen Veranstaltung.

Lauter Irrtümer um das Reinheitsgebot

Die „Bravo“ schrieb es bereits vor Jahrzehnten: „Die Geschichte des Reinheitsgebots ist eine Geschichte voller Irrtümer“. Ach nein, da ging es um ein anderes Thema. Aber auch rund um das Biergesetz geistern viele irrige Annahmen durch die Welt. Der Biersepp hat in seinem Blog die seiner Meinung nach häufigsten Irrtümer in einem Artikel zusammengefasst und erläutert. Mir gefällt die Analyse, die diesem Artikel zugrunde liegt und da Sepp mir die Erlaubnis gegeben hat, meinen eigenen Beitrag auf seinem Artikel aufzubauen (wofür ich ihm ausdrücklich danken möchte), habe ich die Struktur des Artikels hier übernommen.

Irrtum #1: „Das Reinheitsgebot heißt Reinheitsgebot“.

Der Begriff „Reinheitsgebot“ wird im Alltag verwendet, auch wenn die Vorschrift, die damit gemeint ist, niemals so hieß. „Reinheitsgebot“ wurde für die Vorschriften im Zusammenhang mit dem Bierbrauen erstmals im März 1918 verwendet. Er bezeichnet eine rechtliche Norm, welche in der „Landesverordnung“ vom 23. April 1516 begründet ist und heute „Vorläufiges Biergesetz“ heißt. Ich werde in diesem Artikel aber trotzdem vom Reinheitsgebot schreiben.

Irrtum #2: Das Reinheitsgebot ist das älteste noch gültige Lebensmittel- und Verbraucherschutzgesetz der Welt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Herrschenden des beginnenden 16. Jahrhunderts sich viele Gedanken um die Gesundheit ihrer Untertanen gemacht haben. Ich bin davon überzeugt, dass es denen damals ausgereicht hat, wenn das gemeine Volk noch in der Lage war, in die vielen Kriege zu ziehen und dass das eigene verschwenderische Wohlergehen gesichert war. Ich kenne noch einige andere Begründungen für den Erlass des Reinheitsgebots, die von den Befürwortern dieser Vorschrift allerdings nicht so gerne verwendet werden:

  • Zwar lassen sich grundsätzlich alle Getreidearten mälzen und anschließend verbrauen. Aber Weizen und Roggen waren für das Brot erforderlich, ohne das die Bevölkerung nicht genügend zu Essen hatte und nicht kriegstauglich war. Hafer war für die Fütterung der Pferde erforderlich, die wiederum für die Kriegsführung erforderlich waren. Wir trinken heute ja auch den Panzern nicht den Diesel weg. Damit blieb nur noch die Gerste übrig, die zu nichts anderem als zur Bierherstellung zu gebrauchen war.
  • Da zum Brauen nur noch Gerste verwendet werden durfte war es möglich, für jedes Fuder Gerste, das zur Mühle gebracht wurde, eine Abgabe zu verlangen. Mir ist nicht bekannt, ob die Einführung dieser Abgabe in direktem zeitlichen Zusammenhang mit der Bekanntgabe des Reinheitsgebots steht, aber auf jeden Fall wurde mit der Landesverordnung von 1516 die Grundlage für Abgaben gelegt, die in die heutige Biersteuer münden.
  • Der Kirche galten damals Krankheiten als Strafe Gottes, woraus der Schluss gezogen wurde, dass auch nur Gott die Krankheit wieder vom Menschen nehmen durfte. Kräuterkundige Frauen boten trotzdem Tränke aus Kräutern an, die Krankheiten heilen oder zumindest die Symptome lindern sollten. Dafür mussten die Wirkstoffe aus den Pflanzen extrahiert werden, wofür sich das Bier anbot, da beim Brauen sowohl der Heißauszug als auch der Kaltauszug und der Auszug in einer alkoholischen Lösung möglich ist.

Mir sind noch einige andere Begründungen für die Landesverordnung bekannt, die mich aber zu sehr an Verschwörungstheorien erinnern und die ich an dieser Stelle nicht erwähne.

Tatsächlich wurde das Biergesetz 1987 außer Kraft gesetzt, weil es mit EU-Recht unvereinbar war. 2005 wurde auch das „vorläufige Biergesetz“ von 1993 gekippt – nur die zugehörige Durchführungsverordnung ist weiterhin gültig.

Zusätzlich haben sich Inhalte und Vorgaben im Laufe der 500 Jahre mehrfach und auch in entscheidenden Punkten geändert. So war schon um 1551 die Verwendung von Lorbeer und Koriander als Zutaten zum bayerischen Bier erlaubt. Die Beschränkung auf Hopfen und Malz wurde erst 1868 (!) wieder eingeführt – aus fiskalischen Gründen.

Irrtum #3: „Das Reinheitsgebot gilt nur für Produkte, die unter „Bier“ in den Verkehr gebracht werden“.

Kann ein Bier das nicht nach dem Reinheitsgebot gebraut wurde, als „Brauspezialität“ auf den Markt gebracht werden? Nein. Tatsächlich gilt, vor allem in Bayern und Baden-Württemberg: Egal wie das Produkt genannt wird, wenn es wie Bier aussieht und einem Bier auch sonst „ähnlich“ ist, fällt es unter das Reinheitsgebot. Auch „Brauspezialitäten“ oder „Malzgetränke“ würden und werden daher, wenn sie Bier ähnlich sind, aus dem Verkehr gezogen.

Irrtum #4: „Das Reinheitsgebot erlaubt zur Bierherstellung ausschließlich die Verwendung von Hopfen Wasser, Hefe und Malz“.

Dieser Absatz ist ein Zitat aus Sepps Artikel: Tatsächlich ist – unter anderem – die Verwendung von „technisch reinem Rohr- Rüben- oder Invertzucker sowie von Stärkezucker und aus Zucker der bezeichneten Art hergestellten Färbemitteln“ gestattet. Demnach dürfen nach dem „Reinheitsgebot“ Industriezucker, nicht aber hochwertiger Honig (etwa zur Bereitung von Honigbier nach uraltem Rezept) verwendet werden. Die große Ausnahme bildet dabei Bayern. 1906 hat man sich nicht nur den Freistaat-Status ausbedungen, sondern auch das strikte Festhalten am Reinheitsgebot – ohne Ausnahmen von der Regel.

Es gibt außerdem eine lange Liste von erlaubten Hilfsstoffen, die im Rahmen der Produktion eingesetzt werden dürfen. Sie fallen nicht unter „Zusätze“, weil sie der Flüssigkeit wieder entnommen werden. (z.B. Klärungsmittel). Dazu ein Zitat aus dem Vorl. Biergesetz, §9 Abs 6: „bis auf gesundheitlich, geruchlich und geschmacklich unbedenkliche, technisch unvermeidbare Anteile“.

Sie wünschen ein Beispiel? Bitte, hier ist es: Zur Filterung des Bieres ist es erlaubt, Polyvinylpyrrolidon (PVPP) zu verwenden. Dabei handelt es sich um ein feines Kunststoffgranulat, von dem geringe Mengen im fertigen Bier verbleiben (halt der „unvermeidliche Anteil“). Zu Recht läuft derzeit eine recht breite Diskussion um Mikroplastik in den Meeren, der zumindest für die Zukunft vermieden werden soll. Aber was im Meerwasser als nicht akzeptabel gilt, hat in einem Lebensmittel erst recht nichts verloren.

Irrtum #5: „Das Reinheitsgebot gilt für ganz Deutschland gleich.

Die Spruchpraxis unterscheidet sich in Deutschland von Bundesland zu Bundesland. Und zwar drastisch. Mehrere Brauer aus Hamburg haben mir versichert, dass eine Ausnahmegenehmigung für andere Rohstoffe beim Brauen kein Problem darstellen würde. Die Anträge würden schnell genehmigt. Bayern erteilt keinerlei Ausnahmegenehmigungen, so dass die dortigen Brauer gezwungen sind, in ein anderes Bundesland oder ins Ausland zu „flüchten“, wenn sie ein Kreativbier brauen wollen. Abschließend möchte ich noch einmal an den Bierkrieg erinnern, den die Brauerei im brandenburgischen Neuzelle mit den Behörden ausfechten musste, um ihren Schwarzen Abt als Bier verkaufen zu dürfen. Dort gab es noch ein Kuriosum: obwohl die Behörden verboten, den Schwarzen Abt als Bier zu verkaufen, musste dafür trotzdem die Biersteuer abgeführt werden. Der Geschäftsführer der Brauerei, Herr Fritsche, hat mir aber in einem Gespräch im letzten Jahr versichert, dass die Brauerei jetzt keine Probleme mehr mit den Ausnahmegenehmigungen hat. Die Anträge auf Ausnahmen werden inzwischen durchgewunken.

Irrtum No 6: „Das Reinheitsgebot kennt keine Ausnahmen“.

Tatsächlich gibt es mehrere Ausnahmen. In Bezug auf alte Traditionsstile, wie Berliner Weiße (Milchsäurenachgärung) oder Leipziger Gose (Salz, Koriander). Oder in Bezug auf juristisch erstrittene, wirtschaftlich begründete Ausnahmegenehmigungen (Spargelbier, Kirschbier). In Bayern gibt es allerdings keine solchen Ausnahmegenehmigungen. So durfte zum Beispiel die Marke Köstritzer in Thüringen ein Witbier auf den Markt bringen, Christian Hans Müller wurde hingegen dasselbe im Nachbarland Bayern verboten.

Irrtum No 7: „Das Reinheitsgebot ist der einzige Garant für reine Biere“.

Mit Verlaub, das ist Blödsinn. Nicht nur Gerste und Weizen sind rein, wertvoll und von der Landwirtschaft erzeugt. Es gibt eine Vielzahl von weiteren hochwertigen Rohstoffen aus der Natur, die zum Brauen gut verwendet werden können. Auch wenn die Brauer einmal Kirschen oder Himbeeren zum Brauen einsetzen, wird das Bier dadurch nicht unrein.

Selbst wenn das Reinheitsgebot ganz wegfallen würde, käme es sicher nicht zum Bier-Chaos. Zum Beweis für diese Behauptung müssen wir nur einmal über die Grenzen blicken, dorthin, wo das deutsche Reinheitsgebot nicht gilt. Auch in Dänemark, Belgien oder Österreich gibt es wirklich gute Biere, die zum Großteil aus den vier Grundstoffen des Reinheitsgebots hergestellt sind. Zwar wird auch häufig in der Liste der Inhaltsstoffe Zucker ausgewiesen, aber auch der ist nach dem Reinheitsgebot erlaubt.

Irrtum No 8: „Das Reinheitsgebot ist ein Einheitsgebot“.

Tatsächlich ist auch innerhalb des Reinheitsgebots eine enorme Biervielfalt möglich. Es ist erstaunlich und begeisternd, wie groß die Vielschichtigkeit an Geschmäckern, Intensitäten, Texturen, Farben in den Bieren ist, die von den (deutschen) Braumeisterinnen und Braumeistern hergestellt werden.

Irrtum #9: „Das Reinheitsgebot verhindert, dass giftige Stoffe ins Bier geraten“.

Wie sollte ein Gesetz das verhindern können? Man braucht sich nur die jüngste „Glyphosat-Diskussion“ ansehen. Pestizide, die beim Getreide- und oder Hopfen Anbau eingesetzt werden, geraten leider in alle so gewonnen Lebensmittel, also auch in das Bier. Zum Glück (siehe erneut „Glyphosat“) meist in sehr geringen Mengen, die meist deutlich unter „Schwellenwerten“ liegen. Trotzdem sollte da etwas geändert werden. Unkrautvernichtungsmittel u.ä. gehören meiner Meinung nach in kein Lebensmittel.

Irrtum #10: „Das Reinheitsgebot ist Kandidat für das immaterielle Weltkulturerbe“.

War. Wurde aber nicht aufgenommen. Aus der Begründung des Auswahlgremiums: „Hier stand die Lebensmittelvorschrift zu sehr im Vordergrund. Wir hatten auch den Eindruck, dass die Bierproduktion inzwischen sehr industriell geprägt ist. Der Mensch als Wissensträger der Brautradition scheint zunehmend eine nachrangige Rolle zu spielen.“

Irrtum #11: „Das Reinheitsgebot schafft eindeutige Produktbezeichnungen“.

Zur Erinnerung: Gerste stand in der Verordnung von 1516! Folglich dürfte der Satz „gebraut nach dem Reinheitsgebot von 1516“ nur am Etikett von Bieren aus Gerstenmalz stehen. (Nähme man diesen Satz sprachlich genau, dürfte er nur auf Produkten stehen, die aus Gerste – Rohfrucht – und nicht aus Gerstenmalz gebraut werden. Aber solche Biere dürften ja nach der gültigen Durchführungsbestimmung gar nicht Biere heißen und vor allem nicht in den Verkehr gebracht werden). Der Einsatz dieses Spruchs auf einer Weißbierflasche ist aber besonders dreist. Das meinen auch die Gerichte. Denn erst vor kurzem musste eine große bayerische Weißbierbrauerei in einem diesbezüglichen Rechtsstreit mit einer Verbraucherzentrale klein beigeben. Sie darf die Falsch-Aussagen ab Mitte 2016 nicht mehr auf ihre Flaschen schreiben.

Und auch hier hilft ein Blick über die Grenzen. Auch im Ausland ist eindeutig, was ein Bier ist und was nicht. Was soll die Bemerkung mit den eindeutigen Produktbezeichnungen überhaupt?

Irrtum #12: „Das Reinheitsgebot verbietet die Herstellung von (Craft-) Bierstilen wie IPA oder Stout“.

Natürlich nicht. IPA (India Pale Ale) riecht so fruchtig, weil Hopfensorten eingesetzt werden, welche Öle enthalten, die das Bier fruchtig duften lassen. Stout duftet nach Kaffee und Schokolade, weil geröstetes Malz solche Aromen ins Bier zaubern kann. (Achtung: Original-Rezepturen für Stout enthalten aber – unvermälzte – Röstgerste. Gerste war ja in der Landesverordnung von 1516 ausdrücklich erlaubt! Ein Bierrezept, das unvermälzte Röstgerste enthält, ist also ganz nahe am Ursprungstext des „Reinheitsgebotes“).

Irrtum #13: „Das Reinheitsgebot macht das Brauen von Craft Bier in Deutschland unmöglich“.

Die meisten Craft-Biere, vor allem jene, die in Deutschland gebraut werden, werden nach dem Reinheitsgebot gebraut. Dabei ist noch nicht geklärt, welche Biere überhaupt als Craft Beer bezeichnet werden sollte. Aber diese Diskussion würde den Rahmen dieses Artikels sprengen.