Deutsches Reinheitsgebot

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Das Reinheitsgebot zählt zu den bekanntesten Regelwerken der Braugeschichte und gilt als eine der ältesten bis heute gültigen lebensmittelrechtlichen Vorschriften der Welt. Es wurde am 23. April 1516 von Wilhelm IV. und seinem Bruder Ludwig X. im bayerischen Landständetag in Ingolstadt erlassen.

In seiner ursprünglichen Fassung schrieb das Reinheitsgebot vor, dass Bier ausschließlich aus Wasser, Gerste und Hopfen hergestellt werden durfte. Hefe wurde nicht erwähnt, da ihre Rolle bei der Gärung damals noch unbekannt war. Erst im 19. Jahrhundert erkannte man durch wissenschaftliche Forschung ihre entscheidende Bedeutung für den Brauprozess. Heute gehört Hefe selbstverständlich zu den vier Grundzutaten eines nach dem Reinheitsgebot gebrauten Bieres.

Neben dem Verbraucherschutz verfolgte das Reinheitsgebot vermutlich auch wirtschaftliche Ziele. Weizen und Roggen sollten überwiegend für die Brotherstellung verfügbar bleiben, während für das Brauen hauptsächlich Gerste verwendet werden sollte. Gleichzeitig trug die Vorschrift dazu bei, die Qualität des Bieres zu sichern und den Einsatz ungeeigneter oder gesundheitsschädlicher Zutaten zu verhindern. Heute bildet das Reinheitsgebot die Grundlage des deutschen Bierrechts und ist im Vorläufigen Biergesetz verankert. Es steht weltweit als Symbol für deutsche Brautradition, auch wenn moderne Bierstile außerhalb Deutschlands und auch deutsche Craft-Brauer häufig bewusst andere Zutaten verwenden.

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