Kölsch-Konvention

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Die Kölsch-Konvention ist eine freiwillige Vereinbarung der Kölner Brauereien, die am 6. März 1986 vom Kölner Brauerei-Verband und weiteren beteiligten Brauereien unterzeichnet wurde. Sie regelt die Herstellung, die Bezeichnung und den Schutz des Bierstils Kölsch. Nach der Kölsch-Konvention darf Kölsch nur von Brauereien gebraut werden, die ihren Sitz im Raum Köln und dessen näherer Umgebung haben. Außerdem legt sie fest, dass Kölsch ein helles, obergäriges, hopfenbetontes Vollbier ist, das nach traditionellen Brauverfahren hergestellt wird.

Die Konvention war ein wichtiger Schritt zum Schutz der regionalen Brautradition. Seit 1997 ist Kölsch zudem als geschützte geografische Angabe (g.g.A.) innerhalb der Europäischen Union anerkannt. Damit darf die Bezeichnung „Kölsch“ nur für Biere verwendet werden, die den festgelegten Anforderungen entsprechen und aus der definierten Herkunftsregion stammen. Die Kölsch-Konvention gilt bis heute als ein bedeutendes Beispiel für den erfolgreichen Schutz eines regionalen Bierstils und seiner jahrhundertealten Brautradition.

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