Die Biersteuer ist eine der ältesten Verbrauchsteuern in Deutschland und wird bereits seit dem Mittelalter erhoben. Damals diente sie unter Namen wie Bierungeld, Bierpfennig oder Malzaufschlag zur Finanzierung von Städten und Fürstentümern.
Heute ist die Biersteuer eine sogenannte harmonisierte Verbrauchsteuer, die an das Verbrauchsteuerrecht der Europäischen Union angepasst ist. Die gesetzlichen Grundlagen sind im Biersteuergesetz (BierStG) und in der Biersteuerverordnung (BierStV) festgelegt. Erhoben wird die Steuer von der Zollverwaltung. Die Einnahmen fließen in den Staatshaushalt und tragen damit zur öffentlichen Finanzierung bei.
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